Kinheim. Seit Jahren versucht die Gemeinde Kinheim die nach dem TüV-Gutachten erforderliche Sanierungsmaßnahme der Moselbrücke Kinheim auf den Landkreis Bernkastel-Wittlich abzuwälzen. Den Antrag auf Aufstufung der Brücke zur Kreisstraße hatte die Kreisverwaltung abgelehnt, weil eine Aufstufung den Festsetzungen des Landesstraßengesetzes widerspricht. Zu dem führte der Kreis als weiteren Grund ein OVG-Urteil vom 11.11.2010 an, so blieb die Gemeinde Kinheim weiterhin als Eigentümerin der Brücke für deren Sicherheit zuständig. Man wollte in Kinheim zunächst gegen die Entscheidung der Kreisverwaltung die Aufstufung auf dem Klageweg erreichen, beschloss jedoch im April 2012 dann doch als Eigentümerin der Brücke die Sanierung selbst in die Hand zu nehmen.
Auch in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates hatte Ortsbürgermeister Walter Klink das Thema wieder auf die Tagesordnung gebracht. Galt es doch neue Überlegungen zu der Finanzierung der Brückensanierung anzustellen. Nach dem TüV-Gutachten waren danach unbedingt notwendige Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 220.000 Euro unbedingt erforderlich. Der Eigenanteil der Gemeinde Weiterlesen