Zum Schulanfang: Tipps für Lehrer

Land muss Kosten für Bücher und Ausflug erstatten

Die mancherorts geübte Praxis, Schulausflüge nur zu genehmigen, wenn Lehrer im Vorfeld auf die Rückerstattung ihrer Reisekosten verzichten, hat das Bundesarbeitsgericht nun beendet: Es verpflichtet das Land als Arbeitgeber, den mitgereisten Lehrern als Aufsichtspersonen alle Kosten zu erstatten, die ihnen durch einen Schulausflug entstehen. Dies gilt trotz einer vor dem Ausflug eventuell schriftlich abgegebenen Verzichtserklärung (Az.: 9 AZR 183/11). Das Land verstößt als Arbeitgeber gegenüber seinen Lehrkräften gegen Treu und Glauben, wenn es die Genehmigung schulischer Ausflüge von einem Erstattungsverzicht abhängig macht. Es stürzt die Lehrer in einen unzumutbaren Interessenwiderstreit, so das BAG. Darüber hinaus hat das Land auch die Kosten für Schulbücher zu tragen, deren Verwendung die Schulkonferenz beschlossen hat. Stellt der Dienstherr die benötigten Lehr- und Arbeitsbücher nicht rechtzeitig zur Verfügung, muss und darf ein Lehrer seine Arbeitsmittel selbstständig einkaufen und die ihm entstandenen Kosten vom Land zurückfordern (Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 6.2.2012, Az.: 6 B 1562/11).

Informationen über die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen

Die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen in Wittlich wurde 1993 als Kanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht gegründet. Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei setzen sich für einen gerechten Ausgleich in rechtlichen Streitfällen ein. Das betrifft auch das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Damit engagieren sich die Anwältinnen praxisnah für die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit im Alltag. Frau Dr. Margit Bastgen setzt sich seit über 32 Jahren für die Rechte von Mandanten ein. Ihre juristische Karriere hat sie als Richterin begonnen. Bastgen ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

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