VGH verordnet die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern!

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (VGH) muss die Finanzausstattung der Kommunen neu geordnet und verbessert werden. Das Gericht hat dem Land eine Frist von zwei Jahren gesetzt, in der die Neuordnung in Kraft treten und der verfassungswidrige Zustand des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) behoben werden muss. Bis dahin sind dann seit 2007 sage und schreibe 16 aufeinander folgende Jahre Verfassungswidrigkeit des KFA höchstgerichtlich nachgewiesen. Unglaublich wie das Land mit seinen Kommunen umgeht! Dazu passt die sehr bedenkliche Aussage aus dem Innenministerium zum Urteil, es dürfte „ein Schwerpunkt der Neugestaltung auf der Verteilung zwischen den Kommunen liegen“.

Entscheidend wird es nach den Vorgaben des Gerichts aber darauf ankommen, die tatsächlichen Bedarfe von Städten, Gemeinden und Kreisen zu berücksichtigen. Wir erwarten, dass die Arbeiten am neuen kommunalen Finanzausgleich sofort begonnen und die kommunalen Spitzenverbände dauerhaft und auf Augenhöhe eingebunden werden. Ziel muss es sein, schon vor Fristablauf zum 01.01.2022 die Neuordnung umzusetzen. Denn umso mehr Zeit vergeht, desto schlimmer die Finanzlage der Kommunen. Daher muss die kommunale Forderung lauten: Für 2021 und 2022 jeweils pauschal 400 Mio. Euro zusätzlich in den kommunalen Topf, um den unterfinanzierten Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben an die Hand zu geben.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht auch die Altschuldenfrage (Liquiditätsverschuldung aufgrund jahrelanger Unterfinanzierung) in den Blick genommen und entsprechend seiner Entscheidung aus 2012 erneut Entlastung angemahnt hat. Denn die mit Kassenkrediten belasteten Kommunen müssen nach Auffassung des Gerichts in die Lage versetzt werden, diese abzubauen und so dauerhaft zu einem materiellen Haushaltsausgleich zu finden. „Ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zu diesem Zweck erscheint dies nach wie vor ausgeschlossen“, so der VGH hierzu. Konstruktive Vorschläge dazu hat der GStB dem Land vielfach unterbreitet.

Wir haben jetzt die einmalige Chance, einen zukunftsfähigen kommunalen Finanzausgleich auf den Weg zu bringen, der die Investitionskraft der Kommunen stärkt, die Schulden reduziert, die Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, wie z. B. Schulen und Kindergärten, verbessert und damit die Lebensbedingungen der Menschen und die Wirtschaftskraft vor Ort fördert.

Bleibt zu hoffen, dass der Landesgesetzgeber dieses Mal die Vorgaben des obersten Gerichtes im Lande ernst nimmt und wir uns nicht bereits in wenigen Jahren wieder vor dem Verfassungsgerichtshof wegen der Kommunalfinanzen gegenüberstehen müssen.

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