Verkehrsrecht: Wer die Fahrbahn verengt, trägt Schaden zum Teil selbst

Parkt ein Lkw in zweiter Reihe, blockiert er dadurch die rechte Fahrspur und ragen Teile seines Aufbaus oder der linke Außenspiegel in die linke Fahrspur hinein, so muss der Halter des Lkws einen Teil seines Schadens selbst tragen. Wenn ein anderer Laster sich links “vorbeiquetscht” und den parkenden Brummi beschädigt.

Foto: dpp-AutoReporter
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25 Prozent sprach das Amtsgericht München dem Halter des beschädigten Lkw als eigene Betriebsgefahr zu, so dass er lediglich 75 Prozent (von insgesamt rund 3.800 € Schaden) ersetzt bekommen hat. Trotz des Parkens habe der Lkw den Verkehr beeinflusst. Denn die linke Fahrspur war derart verengt, dass “eine Vorbeifahrt für einen Lkw erheblich erschwert” worden ist. (AmG München, 332 C 32357/12). Wolfgang Büser/ dpp-autoReporter

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