Todesfahrer von Graach zu Freiheitsstrafe verurteilt

Bernkaste-Kues. Das Amtsgericht Bernkastel-Kues hat am 10.10.2014 den Autofahrer, der anlässlich des Graacher Nachtumzuges 2014 mit seinem Fahrzeug mit einem Taxi kollidiert war, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Zugleich wurde ihm der Führerschein entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung von einem Jahr festgesetzt.

Der 38 Jahre alte Angeklagte, der mit einem Musikverein selbst am dem Umzug teilgenommen hatte, hatte sich gegen 23.30 Uhr auf den Heimweg gemacht. Obwohl er stark alkoholisiert war – eine ihm entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1, 83 Promille – fuhr er mit einer Geschwindigkeit von zumindest 90 km/h über die B 53, obwohl dort zu diesem Zeitpunkt infolge der Sonderregelungen wegen des Nachtumzuges nur eine Geschwindigkeit von maximal 30 km/h erlaubt war.

Der Angeklagte fuhr in der Folge vermutlich ungebremst auf ein wartendes Taxi auf, welches gut zu erkennen war. Die zum Tatzeitpunkt 59-jährige Taxifahrerin erlitt durch die Kollision so schwere Verletzungen, dass sie kurze Zeit später noch an der Unfallstelle verstarb. Der Unglücksfahrer selbst wurde durch den Unfall nahezu nicht verletzt, möglicherweise erlitt er eine Gehirnerschütterung.

Der Angeklagte wurde daher einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit einer fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Die verhängte Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Verfahren hat das Aktenzeichen 8 Ls 8044 Js 6163/14.

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