Stellungnahme zum neuen rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetz:

Der vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) vorgelegte und vom Ministerrat gebilligte Entwurf für ein neues rheinland-pfälzisches Landesjagdgesetz soll scheinbar ausschließlich den wirtschaftlichen Forstinteressen dienen. Das Wild, die Jagd, aber auch die berechtigten Interessen der Landwirtschaft sind dem MKUEM offensichtlich egal.

Unverständlich sind die Einbrüche, die das Ministerium mit Blick auf das bewährte Reviersystem plant: Die Möglichkeit für Grundstückseigentümer, neben einem Jagdpächter selber zu jagen, sind jagdpraktisch widersinnig und dürften neben der offenbar geplanten Möglichkeit zur Bildung neuer Jagdgenossenschaften bei Zusammenschlüssen von Grundstückseigentümern mit einer Fläche zu 100 ha dazu führen, dass vor allem landwirtschaftlich geprägte Reviere mit hohem Feldanteil unverpachtbar werden. Diese Aspekte widersprechen nicht nur einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wildbestände, die von den Jägerinnen und Jägern in Rheinland-Pfalz seit Jahren mit hoher Verantwortung und mit hohem Einsatz auch für Artenvielfalt und Naturschutz wahrgenommen wird. Sie sind auch ein Affront gegen die Landwirtschaft und die Kleinwaldbesitzer, die nebenbei auch noch die Forst- und Waldideale der Landesregierung unabhängig von konkreten Bewirtschaftungszielen übergestülpt bekommen.

Nach unseren Informationen waren die vorgenannten Aspekte weder Gegenstand des vom Ministerium vorgelegten Diskussionspapiers im Rahmen der Evaluierung zum Landesjagdgesetz, noch Gegenstand der Stellungnahmen der betroffenen Verbände. Dieser Umstand konterkariert vor allem auch den angeblich transparenten Evaluierungsprozess. Das Ministerium wird sich fragen lassen müssen, warum es überhaupt einen monatelangen Evaluierungsprozess anstößt, wenn es in Wahrheit doch Hinterzimmerpolitik betreiben möchte. Außerdem beinhaltet der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf entgegen dem Koalitionsvertrag keine „bedarfsgerechte Weiterentwicklung“ des Landesjagdgesetzes, sondern eine weitreichende Neuordnung des Jagdwesens!

Leider wird durch den Entwurf auch das ehrenamtliche Engagement der Jägerinnen und Jäger mit Füßen getreten. Das lässt sich schön am Beispiel der Rehkitzrettung aufzeigen: Hier ist die Jägerschaft seit Jahrzehnten aktiv und hilft der Landwirtschaft freiwillig in deren Verantwortungsbereich. Nun sollen die Jäger scheinbar gesetzlich zu ihren bisher freiwilligen Leistungen verpflichtet werden – ungeachtet der Frage, wie die meist berufstätigen Jägerinnen und Jäger dies überhaupt leisten sollen? Plant die Landesregierung, demnächst auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gesetzlich und ohne Entlohnung für ihre Dienste zu verpflichten? Wer freiwilliges Engagement durch gesetzliche Vorgaben ersetzt, legt nicht nur ein seltsames Demokratieverständnis an den Tag, er riskiert auch, dass sich eine engagierte und stets zuverlässige Bevölkerungsgruppe zurückzieht. Und somit nicht mehr für die Erfüllung der Aufgaben in der Natur, im Feld und im Wald nicht mehr zur Verfügung steht.

Der in Ausmaß und Tragweite nicht mit den betroffenen Verbänden abgestimmte Entwurf kann damit schon auf Basis der ersten Erkenntnisse unmöglich als Grundlage für ein neues Landesjagdgesetz herhalten. Das Ministerium muss hier handeln und den Entwurf zurückziehen!

 

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