Staatsanwaltschaft gibt auf im Fall Kachelmann

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat im Verfahren gegen den Moderator Jörg Kachelmann die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31. Mai, durch das der Angeklagte vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurde, heute am 07.10.2011 zurückgenommen.

Die Staatsanwaltschaft geht nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe davon aus, dass die Durchführung der Revision vor dem Bundesgerichtshof keine genügenden Erfolgsaussichten bieten würde. Im Revisionsverfahren werden Urteile ausschließlich auf das Vorliegen von Rechtsfehlern kontrolliert. Solche Fehler enthält das Urteil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht.

Die sehr ausführlich begründete Entscheidung der 5. Strafkammer des Landgerichts kommt mit nachvollziehbaren Argumenten zu dem Ergebnis, dass das Gericht sich nach umfassender Beweisaufnahme nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit von der Schuld des Angeklagten überzeugen konnte. Folglich musste er aus Sicht der Kammer nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen werden.

Von Nachfragen zum Inhalt des Urteils bitten wir abzusehen, so der Erster Staatsanwalt Grossmann

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