Scholz: Prüfen Ausnahme von Schuldenbremse für Ahrtal-Hilfe

Berlin. Die Ampel-Regierung prüft eine Ausnahme von der Schuldenbremse für die weiteren Zahlungen für die von der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 betroffenen Menschen.

Bundeskanzler Olaf Scholz / SPD, (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Das kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch bei einem gemeinsamen Auftritt mit Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) zur Einigung über den Haushalt 2024 im Kanzleramt in Berlin an. Die Ampel werde auf die Union als größte Oppositionsfraktion zugehen und um deren Unterstützung für diesen Schritt werben.

Scholz ergänzte: «Denn die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sollen sich auch auf die gegebenen Zusagen verlassen können.»

Generell halte die Ampel mit dem Haushalt 2024 die Schuldenregel nach Artikel 115 des Grundgesetzes ein, sagte der Kanzler. Das Grundgesetz sehe aber ausdrücklich vor, dass die Kreditobergrenzen zur Bewältigung von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen angehoben werden könnten. Bei der Ahrtal-Hilfe gehe es für das nächste Jahr um einen Betrag von 2,7 Milliarden Euro, «für den wir den Überschreitensbeschluss nach dem Grundgesetz vorsehen möchten. Dazu laufen allerdings notwendigerweise nochmals vertiefte Prüfungen.» (dpa)

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen