„Wir erhoffen uns mit der öffentlichen Anhörung, welche heute beschlossen wurde und am 16. März 2023 stattfinden soll, dass dort die Argumente überzeugen und wir in Rheinland-Pfalz – wie in anderen Bundesländern auch – mit unseren Forderungen rund um die Polizeizulage (aber auch der Feuerwehr- und Gitterzulage) endlich in Gänze erfolgreich sind“, resümiert Landesvize Stefanie Loth, welche sich inhaltlich für die Thematik zuständig zeigt.
Erst seit einem Jahr besteht nach Geschäftsordnung des Landtags die Möglichkeit, eine Petition öffentlich zu behandeln. Demnach erfolgt grundsätzlich eine öffentliche Anhörung des Petenten oder einer Vertrauensperson in öffentlicher Sitzung, wenn mindestens 2.500 Personen mitgezeichnet haben. Die öffentliche Anhörung kann dann auch in einem anderen Ausschuss, wie z.B. dem Haushalts- und Finanzausschuss, durchgeführt werden.
„Unsere Petition ist aufgrund der Vielzahl der Mitzeichnenden die erste Petition, welche dieses Verfahren auslöst. Darüber freuen wir uns sehr“, stellt Sabrina Kunz stolz heraus.
Für Rückfragen steht Ihnen die Landesvorsitzende Sabrina Kunz und stellv. Landesvorsitzende Stefanie Loth gerne zur Verfügung: