Nürburgring: Rechnungshof spricht Klartext

Hinsichtlich der Presseerklärungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und der Nürburgring Automotive GmbH (NAG / Herr Kai Richter) zu der Berichterstattung des SWR über die als vertraulich gekennzeichnete Prüfung der CST sieht sich der Rechnungshof zu folgenden Klarstellungen veranlasst:

Verschiedene Aussagen des MWVLW und der NAG in den genannten Presseerklärungen vom 3. Februar 2011 sind mindestens missverständlich und zeichnen ein verzerrtes Bild der Fakten. Zum Grundverständnis ist es erforderlich, vorab den generellen Ablauf einer Prüfung des Rechnungshofs zu beschreiben.

Dieser stellt sich wie folgt dar:

Nach Abschluss der örtlichen Erhebungen und Prüfung der Unterlagen stellt der Rechnungshof seine (vorläufigen) Prüfungsergebnisse schriftlich in einem als solchen gekennzeichneten Entwurf der Prüfungsmitteilungen zusammen.

Dieser Entwurf der Prüfungsmitteilungen wird der geprüften Stelle als Grundlage für die Schlussbesprechung zugestellt. Die Schlussbesprechung zwischen Rechnungshof und geprüfter Stelle dient wesentlich zur Abstimmung und Abklärung des ermittelten Sachverhalts sowie dazu, der geprüften Stelle die vom Rechnungshof beabsichtigen Wertungen und Forderungen zu vermitteln und zu verdeutlichen.

Auf der Grundlage der Schlussbesprechung werden sodann unter Einbeziehung der dort vorgetragenen Argumente und ggf. Einarbeitung ergänzender Sachverhaltsdarstellungen die „endgültigen“ Prüfungsmitteilungen erstellt und der geprüften Stelle zugestellt. Diese wird zur Stellungnahme und zur Ausräumung der Beanstandungen des Rechnungshofs  aufgefordert.

Die (endgültigen) Prüfungsmitteilungen bilden mit der Stellungnahme der geprüften Stelle die Grundlage für das weitergehende Verfahren (ggf. Fertigung eines Beitrags für den Jahresbericht des Rechnungshofs und dessen Behandlung im parlamentarischen Entlastungsverfahren). Der Rechnungshof hat dem Ministerium der Finanzen (FM) am 3. November 2010 eine Datei mit dem Entwurf der Prüfungsmitteilungen und der Bitte übersandt, diese den Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Der Entwurf stand dem FM, dem MWVLW, der Geschäftsführung der Nürburgring GmbH (NG) sowie den Geschäftsführern der CST und damit auch Herrn Richter zur Verfügung.

Weiterhin hatte Herr Richter seinen Anwälten die Datei weitergeleitet. Die Schlussbesprechung fand am 15. November 2010 statt. Neben Vertretern des FM und des MWVLW haben die Geschäftsführer der NG und der CST (Herr Kai Richter) teilgenommen. Dabei gab das MWVLW zur Zukunft der CST lediglich vage Hinweise zu laufenden Gesprächen. In der Schlussbesprechung wurde als Frist für eine vom FM koordinierte Stellungnahme der 31. Dezember 2010 vereinbart. Die Stellungnahme vom 8. Januar 2011 ging am 12. Januar 2011 beim Rechnungshof ein. Die Neuregelung wurde hierin lediglich in ihren Grundzügen mit vier Spiegelstrichen skizziert.

Herr Richter hatte in der Schlussbesprechung dem Rechnungshof auch die Zuleitung diverser Unterlagen mit der Stellungnahme zugesichert. Die Zusendung ist trotz einer bis zum 21. Januar 2011 gewährten Nachfrist nicht erfolgt. In den endgültigen Prüfungsmitteilungen hat der Rechnungshof

die koordinierte Stellungnahme des FM zusammen mit der Stellungnahme der Rechtsanwälte von Herrn Kai Richter berücksichtigt. Sie wurden am 26. Januar 2011 abschließend von den

zuständigen Kollegiumsmitgliedern gezeichnet und am 28. Januar 2011 dem FM (4 Exemplare) und dem MWVLW (2 Exemplare) per Boten zugestellt. Dem FM wurde anheim gestellt, Exemplare an die NG und die CST weiterzugeben, was nach telefonischer Auskunft des FM auch erfolgt ist.

Die Verträge zur Neuausrichtung der CST, die der Rechnungshof bereits mit Schreiben vom 23. Dezember 2010 angefordert hatte, die bei ihm aber erst am 24. Januar 2011 eingegangen sind, sind mit ihrem wesentlichen Inhalt in den endgültigen Prüfungsmitteilungen vom 26. Januar 2011 erwähnt und berücksichtigt.

Soweit mit den Verträgen in wesentlichen Punkten den Forderungen des Rechnungshofs nicht entsprochen wurde, hält der Rechnungshof – vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung der umfangreichen Verträge – auch weiterhin an seinen – den Beteiligten bekannten – Forderungen fest. Diese decken sich nicht vollinhaltlich mit dem Konzept der Neuregelung. Dies alles war und ist den Beteiligten bekannt und in den Prüfungsmitteilungen vom 26. Januar 2011 so dargestellt.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch nochmals deutlich darauf, dass Gegenstand der Prüfung nicht die Neuregelung, sondern die Gründung der Gesellschaft (CST), die Kontrolle der CST durch die Gesellschafterin NG, die Businesspläne, die  Finanzierung, die Geschäftsbesorgung durch die Mediinvest GmbH, die Geschäftsführung der CST und verschiedene Vertragsabschlüsse waren. Inwieweit die aus dieser Prüfung resultierenden Beanstandungen und Forderungen letztlich als erledigt angesehen werden können, ist im weiteren Verfahren zu klären.

Vor diesem Hintergrund sind die Aussagen eines Sprechers des MWVLW mindestens missverständlich. Er hat Folgendes ausgeführt: „…Die entsprechenden Verträge lagen dem Landesrechnungshof vor, sie wurden allerdings in der Bewertung des Komplexes CST bedauerlicherweise nicht berücksichtigt. Die Gründe für diese Nichtberücksichtigung von Unterlagen, die eine Korrektur früherer Fehlentwicklungen dokumentieren, sind dem Ministerium nicht bekannt…“.

Hierdurch kann der Eindruck entstehen, der Rechnungshof habe wesentliche Unterlagen und Sachverhalte, die alles in einem anderen Licht erscheinen lassen, nicht gewürdigt. Wie dargestellt,ist dies nicht der Fall. 

Der Rechnungshof hat die Kernregelungen der Verträge dargestellt und gewürdigt und wird die Verträge im Verfahren noch im Detail berücksichtigen. Herr Richter hat in seiner Presseerklärung vom 3. Februar 2011 u. a. Folgendes ausgeführt: „…Es erscheint uns sehr schwierig und auch nicht ganz fair, mögliche Vorwürfe des Landesrechnungshofs zu entkräften, die aus Dokumenten stammen, die zwar ausgewählten Medienvertretern aber nicht uns als unmittelbar Betroffenen vorliegen. Trotz Anfragen unsererseits haben wir diesen Bericht bislang nicht erhalten. Obwohl ich ihn nicht kenne, bin ich der festen Überzeugung dass der Bericht des Landesrechnungshofes anders aussehen würde, wenn ich vorher dazu befragt worden wäre. Das ist allerdings nicht geschehen. …“

Wie oben dargestellt, lag der Entwurf der Prüfungsmitteilungen, auf die sich der SWR in seiner Berichterstattung bezieht, Herrn Richter vor,  hat Herr Richter persönlich an der Schlussbesprechung teilgenommen,  haben die Anwälte von Herrn Richter zu dem Entwurf der Prüfungsmitteilungen eine Stellungnahme abgegeben und hat Herr Richter auch eine Ausfertigung der (endgültigen) Prüfungsmitteilungen erhalten. Vor diesem Hintergrund erübrigen sich weitere Ausführungen zu der Presseerklärung von Herrn Kai Richter.

Anm.d.Red. Wenn Herr Richter in einer Presseerklärung vom 3. Februar 2011 u.a. ausgeführt hat:

"es sei nicht ganz fair, mögliche Vorwürfe des Landesrechnungshofes zu entkräften, die aus Dokumenten stammen, die ausgewählten Medienvertretern aber nicht ihm (Richter) als unmittelban Betroffenen vorliegen",

dann kann die Eifel-Zeitung an dieser Stelle nur bestätigen, dass Herr Richters Vorgehensweise nicht anders ist. Der Eifel-Zeitung hat Herr Richter diese besagte Presseerklärung vom 03.02.2011 jedenfalls nicht geschickt. 

   

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