Nürburgring: Pleiten, Pech und Pannen – schlimmer geht´s nimmer

„Ist der angekündigte Start der Achterbahn Ring Racer am Nürburgring ein Täuschungsmanöver? Oder wird wieder der Versuch unternommen die Öffentlichkeit zu blenden?“, fragt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Josef Bracht. Gestern hatte Nürburgring-Pächter Kai Richter in der Rheinzeitung angekündigt, die Pannen-Achterbahn werde zeitnah in Betrieb gehen. Heute lautete der offizielle Zeitrahmen, der Ring Racer gehe zum Wochenende an den Start. Nur noch die Genehmigung der Kreisverwaltung fehle. Nun erklärt diese gegenüber den Medien, dass noch gar keine genehmigungsfähigen Antragsunterlagen eingegangen seien. „Wir sind gespannt, ob Ministerpräsident Beck den Start noch in seiner Amtszeit erleben darf. Einfach peinlich!“

Der verzweifelte Versuch den Freizeitpark Nürburgring attraktiver zu gestalten und vom Formel-1-Rennen zu profitieren, sei gescheitert, so Bracht. „Zum einen ist der Ring Racer längst nicht mehr die schnellste Achterbahn der Welt, zum anderen drosseln die Betreiber offenbar das Tempo, um überhaupt eine Genehmigung zu erhalten“, vermutet der Parlamentarische Geschäftsführer.

Wie hoch der finanzielle Schaden aufgrund des Ausfalls der Hauptattraktion am Ring sei, bleibe offen, so Bracht. Auf Anfragen habe die Landesregierung bisher keine Zahlen genannt. „Doch das gestrige Interview in der Rheinzeitung spricht Bände: Nürburgring-Pächter Kai Richter gibt zu, dass gerade mal ein Drittel der erwarteten Besucher gekommen sind.“

Hier Auszüge aus der Pressemeldung der kreisverwaltung Ahrweiler:

Am heutigen Nachmittag (19.07.2011) legte die Nürburgring GmbH Unterlagen für den Bau und den Betrieb des „ring-racer“ bei der Kreisverwaltung Ahrweiler vor.

Aufgrund der Komplexität der Anlage und der hohen Sicherheitsanforderungen für die Fahrgäste und Besucher des Freizeit- und Businesszentrums handelt es sich um ein umfangreiches Prüfverfahren. Die Kreisverwaltung wird dieses unter Beteiligung der zuständigen Behörden und Fachstellen vornehmen. Die Sicherheit der Fahrgäste und Besucher hat dabei oberste Priorität. Eine erste Sichtung hat jedoch bereits ergeben, dass die erforderlichen Unterlagen noch nicht vollständig sind.

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