NPD-Verbotsverfahren: Dreyer-Regierung hat CDU-Warner immer in rechte Ecke gestellt

Julia Klöckner, CDU-Fraktionsvorsitzende
Julia Klöckner, CDU-Landtagsvorsitzende

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Antrag der Bundesländer abgewiesen, der auf ein Verbot der rechtsextremen NPD abzielte. Dazu erklärt die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner:

„Leider haben die Stimmen Recht behalten, die aus guten Gründen vor diesem Verbotsverfahren gewarnt haben. Natürlich ist das, was die NPD vertritt, unerträglich. Es war aber angesichts der hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht selbst für ein Parteienverbot aufgestellt hat, von Anfang an klar, dass ein solches Verbotsverfahren mit einem sehr hohen Risiko des Scheiterns verbunden ist.

Daher haben wir uns immer dafür ausgesprochen, die NPD politisch zu bekämpfen und nicht zu glauben, extremistisches Gedankengut sei per Gesetz einfach zu verbieten und zu verbannen. Rechtsradikales Gedankengut – sei es auch noch so unerträglich – ist mit Verboten kaum zu bekämpfen. Wir müssen mit Argumenten immer wieder deutlich machen, dass wir Hass und Hetze niemals tolerieren werden.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.01.2017 ist auch eine Niederlage derer, die die warnenden Stimmen sofort in die rechte Ecke gestellt haben. Dazu gehört in erster Linie die Regierung von Frau Dreyer, die in der Diskussion über das Für und Wider eines Verbotsverfahrens vollkommen undifferenziert jeden, der auf die Risiken hingewiesen hat, als Verharmloser der NPD abqualifiziert hat. Es war bis gestern Frau Dreyer, die für sich reklamierte, federführend das Verbotsverfahren in die Wege geleitet zu haben.

Nun ist leider zu befürchten, dass die NPD und andere Rechtsradikale das erneute Scheitern des Verbots für ihre Zwecke instrumentalisieren werden. Wir müssen entschieden dagegen eintreten, dass die NPD und damit auch andere Parteien, die rechtsradikales Gedankengut vertreten, das gescheiterte Verbotsverfahren als eine Art Freibrief verstehen.“

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