Nach wie vor kein geordnetes Verfahren beim Hahn-Verkauf

MdL ALexander Licht, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion,

Zu den aktuellen Meldungen im Zusammenhang mit dem Hahn-Verkaufsverfahren erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht:

„Die aktuellen Informationen rund um den Verkauf des Flughafens Hahn erfüllen uns mit zunehmender Sorge. Die Zweifel mehren sich, ob es zu einem rechtskonformen Vertrag kommen kann. Die Landesregierung hat nun angekündigt, das Gesetzgebungsverfahren schnell auf den Weg zu bringen. Allerdings gibt es aus unserer Sicht viele Fragen, die vorher geklärt werden müssen:

–        Wie heute bekannt wurde, dauern die Gespräche zum kurzfristigen Gesellschafterwechsel beim Mitkäufer ADC noch an. Die hessische Landesregierung hat hier um weitere Informationen gebeten und ist bislang nicht bereit, ihren Anteil an der FFHG zu verkaufen. Die Hintergründe dieses Gesellschafterwechsels kurz vor Vertragsschluss liegen immer noch im Dunklen.

–        Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis das entscheidende Auswahlkriterium sein müsse. Auch die hessische Landesregierung hat in einer Pressemeldung vom 1. März darauf hingewiesen, dass Hessens zentrales Interesse sei, von dem durch Rheinland-Pfalz ausgewählten Käufer einen bestmöglichen Verkaufspreis für die Minderheitenanteile zu erzielen. Heute erfahren wir aus einer Information des SWR, dass ein im Bieterverfahren unterlegener Mitbewerber ein deutlich höheres Angebot für den hessischen Anteil abgegeben haben soll als ADC. Ist der Verkauf der hessischen Anteile an das von der rheinland-pfälzischen Landesregierung ausgewählte Bieterkonsortium damit überhaupt noch möglich?

–        Der frühere ADC-Gesellschafter Siegfried Englert soll seinen Geschäftsanteil an der ADC zurückgegeben haben. Wer steckt wirklich hinter ADC?

–        Dem Landtag wurde zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich der Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag ohne die erforderlichen Anlagen übersandt. Auf dieser Basis ist es dem Parlament nicht möglich, seiner Kontrollfunktion ausreichend nachzukommen. Fehlende Unterlagen und mangelnde Transparenz mussten wir schon im ersten Verkaufsverfahren beanstanden.

Derartige Fragen müssen in einem so schwierigen Prozess vorab geklärt werden. Es ist nicht verständlich, dass dies offenbar nicht geschehen ist. Insgesamt müssen wir feststellen: Wir können kein geordnetes Verfahren erkennen. Es fließen keine ausreichenden und verlässlichen Informationen seitens der Landesregierung; im Gegenteil ändert sich die Informationslage täglich. Dadurch entsteht automatisch Zeitdruck, unter dem dann wieder Fehler gemacht werden. Wir fordern die Landesregierung auf, die offenen Fragen schnellstmöglich zu klären.“

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