Mehr als 314.400 Menschen erhielten im Jahr 2015 soziale Mindestsicherungsleistungen – Besonders starker Anstieg bei Asylbewerberleistungen

Am Ende des Jahres 2015 waren in Rheinland-Pfalz 314.446 Menschen auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu sichern. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems erhielten damit 7,8 Prozent der Bevölkerung, also rund jeder 13. Einwohner, Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Unter den Bundesländern wies Rheinland-Pfalz nach Bayern (5,2 Prozent) und Baden-Württemberg (6,0 Prozent) die drittniedrigste Quote auf. Deutschlandweit waren 9,7 Prozent der Bevölkerung auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. 

Seit 2012 ist ein kontinuierlicher Anstieg bei den Leistungsempfängerinnen und -empfängern zu verzeichnen. Insbesondere im Jahr 2015 erhöhte sich deren Zahl um gut 36.600 Personen bzw. 13,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In den Jahren 2014 und 2013 betrugen die Veränderungsraten 5,1 bzw. vier Prozent (plus 13.383 bzw. 10.227 Personen gegenüber dem Vorjahr). Diese kräftigen Zunahmen sind in erster Linie auf die stark gestiegene Zahl an Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen.

Zu den Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme zählen:

  • Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  • Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Der weitaus größte Teil der Menschen, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit oder zu geringem Einkommen nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhielt den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zufolge Gesamtregelleistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (Hartz-IV-Leistungen). In Rheinland-Pfalz betraf dies Ende 2015 mehr als 215.700 Empfängerinnen und Empfänger. Davon erhielten rund 155.300 als Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II. Bei den restlichen knapp 60.500 handelte es sich um nicht erwerbsfähige Familienangehörige, denen das so genannte Sozialgeld gezahlt wurde.

Rund 44.100 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer erhielten Ende 2015 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Von ihnen hatten knapp 22.700 die Regelaltersgrenze erreicht, gut 21.400 Empfängerinnen und Empfänger waren älter als 18 Jahre und bezogen die Leistungen wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen hat seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe („Hartz IV-Reform“) an Bedeutung verloren. Sie wird seit dem 1. Januar 2005 nur noch an nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente. In Rheinland-Pfalz waren dies Ende des Jahres 2015 fast 5.100 Personen.

Besonders stark gestiegen ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Am Jahresende 2015 erhielten rund 49.500 Frauen und Männer entsprechende Leistungen. Gegenüber dem Jahr 2014 hat sich die Empfängerzahl fast verdreifacht (plus 32.671 Personen bzw. 194 Prozent).

Methodische Hinweise:

Im April 2016 hat die Bundesagentur für Arbeit das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II rückwirkend ab Einführung der Statistik im Jahr 2005 revidiert. Bei den hier verwendeten Daten handelt es sich um Daten nach der Revision 2016. In der amtlichen Sozialberichterstattung zählt nun – rückwirkend ab dem Jahr 2006 – die Personengruppe der Regelleistungsberechtigten zu den Empfängerinnen und Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen. Diese setzt sich aus den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Arbeitslosengeld II) und den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Sozialgeld) zusammen. Nicht mehr zu den sozialen Mindestsicherungsleistungen in der amtlichen Sozialberichterstattung zählen ab sofort, ebenfalls rückwirkend ab dem Jahr 2006, die Leistungen der Kriegsopferfürsorge.

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