Lewentz: Alle Maßnahmenpläne für den Wiederaufbau eingereicht

Alle von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Landkreise in Rheinland-Pfalz und die kreisfreie Stadt Trier haben ihre Maßnahmenpläne zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe beim Innenministerium eingereicht.

Innenminister Roger Lewentz, RLP

Das hat Innenminister Roger Lewentz mitgeteilt. Die Wiederaufbaubeauftragte des Landes, Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß, hatte am Morgen in Bad Neuenahr-Ahrweiler den Maßnahmenplan des Landkreises Ahrweiler persönlich entgegengenommen. Die Maßnahmenpläne bündeln alle Wiederaufbaumaßnahmen im jeweiligen Gebiet und bilden eine Grundlage für die Bewilligung der Gelder aus dem Aufbauhilfefonds von Bund und Ländern.

„Die schwer getroffenen Gemeinden und Kreise haben intensiv und zügig gearbeitet, um alle notwendigen Wiederaufbaumaßnahmen in ihren Zuständigkeitsbereichen zu erfassen. Die hohe Zahl von rund 4.500 einzelnen Maßnahmen, die insgesamt vorläufig gemeldet wurden, verdeutlicht, welche Dimensionen diese Katastrophe hatte und wie gewaltig die Aufgaben beim Wiederaufbau nun sind. Die Maßnahmenpläne werden nun durch das Innenministerium geprüft und festgestellt. Aus dem Aufbauhilfefonds wird der Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur in kommunaler Trägerschaft, darunter Rathäuser, Gemeindehallen, Feuerwehrhäuser, Straßen, aber eben auch Schulen, Kindergärten und Spielplätze, zu 100 Prozent gefördert. Denn von diesen Einrichtungen profitieren alle“, sagte Innenminister Roger Lewentz.

Die Wiederaufbaubeauftragte, Staatssekretärin Nicole Steingaß, betonte, dass die einhundertprozentige Förderung auch für bestimmte Infrastrukturen unabhängig von der Trägerschaft und insbesondere für gemeinnützige Träger sozialer Infrastruktur, wie beispielsweise Sportvereine oder KiTa-Trägervereine, gelte. „Die Maßnahmenpläne bilden die Grundlage für die Gewährung von Förderungen und so auch für die Budgetsteuerung. Damit berücksichtigen sie die kommunale Planungshoheit. Am Maßnahmenplanverfahren lässt sich anschaulich nachvollziehen, dass der Wiederaufbau eine Gemeinschaftsaufgabe ist, bei der sich die Kommunen, das Land und der Bund die Hände reichen“, so Steingaß.

Von der Flutkatastrophe betroffen sind die Landkreise Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie die kreisfreie Stadt Trier. In ihren jeweiligen Plänen enthalten sind Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an öffentlicher Infrastruktur im Sinne eines nachhaltigen Wiederaufbaus, einschließlich zwingend erforderlicher temporärer Maßnahmen sowie Abriss-, Aufräum- und Entsorgungskosten. Erfasst werden insbesondere die Bereiche städtebauliche, soziale und verkehrliche Infrastruktur, wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufe sowie ländliche Wege.

Das Maßnahmenplanverfahren verläuft folgendermaßen: Die Gemeinden erstellen für ihr Gebiet vor der Antragstellung eine Übersicht über die notwendigen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur. Dabei sind auch die nicht kommunalen Träger gemeindlicher Infrastruktur zu beteiligen. Die Maßnahmenübersichten werden (außer bei der kreisfreien Stadt Trier) bei der jewei­li­gen Kreisverwaltung gesammelt, von ihr auf Plausibilität und Schlüssigkeit der Wiederaufbaumaßnahme geprüft, priorisiert und zu einem Maßnahmenplan je Landkreis zusammengeführt. Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Trier legen ihren Maßnahmenplan dem Innenministerium vor. Im Anschluss wird der Maßnahmenplan, nach Prüfung durch das Innenministerium unter Beteiligung der weiteren betroffenen Ministerien, festgestellt. Entscheidend ist, dass die Kommunen für alle aufgeführten Maßnahmen jeweils einzelne Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen müssen.

Seitens des Innenministeriums wurden Informationsveranstaltungen für die betroffenen Landkreise und Verbandsgemeinden durchgeführt, um diese mit dem Maßnahmenplanverfahren vertraut zu machen. „Um keine Zeit zu verlieren, können Gemeinden auch vor Feststellung des Maßnahmenplans durch das Ministerium schon Anträge auf eine Förderung aus dem Aufbauhilfefonds stellen. Es muss lediglich gesichert sein, dass die einzelnen Maßnahmen im Maßnahmenplan enthalten sein werden. Es ist sogar auch noch möglich, die Maßnahmenpläne fortzuschreiben, sodass auch weitere Einzelmaßnahmen noch nachträglich aufgenommen werden können“, erläuterte Steingaß.

 

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