Landrat Thiel sorgt sich um Flickteppich im Kreisstraßenbau

LK Vulkaneifel. Der Erhalt und Ausbau der Infrastruktur ist DIE HERAUSFORDERUNG der Standortentwicklung des Ländlichen Raumes. Daher investieren wir „freie Finanzmittel“ im Rahmen unserer haushälterischen Gestaltungsmöglichkeiten u.a. in den Straßenbau und Sicherung (z.B. Böschungsmauerwerke), mahnt Landrat Heinz-Peter Thiel.  “Inwiefern hier zukünftig Investitionen und Unterhalt auf einem Mindeststandard überhaupt noch gestaltet werden können, ist von Zuschüssen des Landes (z.T. rd. 70%) und der „freien Mittel“ aus dem Landesfinanzausgleich (z.Zt. in einer Neufassung im Entwurf im Landtag eingebracht) abhängig”, so Thiel weiter.

Landrat Thiel sieht den weiteren Straßenbau auf Landkreisebene mit ernster Sorge: „Viele Kreisstraßen sind dringend sanierungsbedürftig . Nachdem das Land die Förderung Zug um Zug einschränkt, sehe ich bei einer von der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen z.Zt. im Landtag eingebrachten Neuregelung des Landesfinanzausgleichs einen haushälterischen  Einbruch von geplanten rund 1,2 Mio. Euro pro Jahr an „freien Mitteln“, die u.a. im Kreisstraßenbauprogramm fehlen.

Auch in Zeiten einer Konjunkturstärke mit 2-3 ausgeglichenen Haushaltsjahren lässt die in den letzten Perioden durch enorme verpflichtende Soziallasten entstandene Schuldenlast ohne faire, gerechte Finanzausgleichsmittel dann nur noch ein „Not-Flicken“ im Straßenunterhalt zu. Dem sollten sich die Landtagsabgeordneten insbesondere aus unserem Landkreis bewusst sein. Bedauerlicherweise hat die „regierende Ampelkoalition“ eine Gesetzesfolgeabschätzung des komplexen Landesfinanzausgleichs im Landtag abgelehnt. Dabei sollte man den Konsequenzen gegenüber dem „alten Recht“ bewusst sein! Deshalb noch einmal: dem Landkreis Vulkaneifel fehlen bei Beschluss der Gesetzesvorlage zum neuen Landesfinanzausgleich aus dem derzeitig starken Steueraufwuchs  – 1,2 Millionen Euro pro Jahr – !

Nach der neuen Regelung müssten in praktischer Konsequenz alle unabweisbaren Straßenbaumaßnahmen bei stringenter Unabweisbarkeit durch neue Schuldscheine finanziert werden. Und das ist de facto politisch durch den Landtag noch, wie von den kommunalen Spitzenverbänden Gemeinde- und Städtebund, Städtetag und Landkreistag konstruktiv, – parteiübergreifend und einstimmig – vorgeschlagen, vermeidbar, da man mit einem (vorhandenen) MEHR an kommunalem Geld dies problemlos mit einer Ergänzung anpassen kann. Also, nicht nur von der Förderung des ländlichen Raumes reden, hier ist ein politisches Handeln möglich und einzufordern.“

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