Horper: EU-Kommissar Vella überzieht seine Forderungen

Koblenz. Die deutschen Bauern hatten bereits 2006 eine Verschärfung der Düngeverordnung in ihren Betrieben umzusetzen, 2017 kam eine weitere deutliche Verschärfung hinzu und aktuell sollen die Auflagen für die Bauern abermals verschärft werden.

Michael Horper, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, kritisiert den EU-Umweltkommissar Karmenu Vella scharf: „Die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung treffen bereits ins Mark der deutschen und rheinland-pfälzischen Bauern. Dass Vella nun weitere Verschärfungen anmahnt, zeigt, dass die EU ein Exempel an Deutschland statuieren will. Die weiteren Verschärfungen sind teilweise unsinnig und fachlich vollkommen unbegründet. Dies wird zu einem Strukturbruch in der Landwirtschaft führen – gerade hier bei uns“.

Mit dieser Vorgehensweise trage die Kommission zur Politikverdrossenheit bei und stärke die Front derjenigen, die Stimmung gegen Europa machten. Horper machte deutlich, dass heutige Änderungen bei der Düngung in der Regel erst nach 20 bis 30 Jahren im Grundwasser festzustellen seien: „Heute sehen wir die ersten Erfolge, die die Düngeverordnung aus 2006 zeitigt. Der Anstieg des Nitrats im Grundwasser hat seinen Zenit überschritten und die Werte beginnen abzunehmen“.

Die Bauern benötigten vor allem Verlässlichkeit. Viele Betriebe hätten aufgrund der Verschärfungen 2017 bereits in größere Güllelagerräume investiert und würden jetzt erneut zur Kasse gebeten. Es gehe nicht um Peanuts, sondern teilweise um sechsstellige Summen, gibt Horper zu bedenken. Deshalb müssten künftige Investitionen sowohl in Lagerräumen wie auch in Fahrsiloanlagen deutlich stärker als bislang gefördert werden, damit die landwirtschaftlichen Betriebe überhaupt eine Chance hätten, die abermalige Verschärfung der Düngeverordnung in ihren Betrieben umsetzen zu können.

Horper fordert das Land Rheinland-Pfalz auf, die „Roten Gebiete“ auf die Flächen um die Messstellen mit erhöhten Messwerten zu beschränken. Es sei unerträglich, dass auch Gebiete, in denen keine einzige Messstelle die erlaubten Werte überschreite, zu „Roten Gebieten“ erklärt würden, weil dies zur „Abrundung“ betroffener Gebiete gewünscht sei.

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