Hahn-Gutachten des Landesrechnungshofs im Wirtschaftsausschuss

MdL ALexander Licht, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion,

Wirtschaftsministerium macht es sich zu leicht

Das Gutachten des Landesrechnungshofs zum gescheiterten Verkauf des Hahn durch die Landesregierung an die chinesische Firma SYT war heute auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion Thema im Wirtschaftsausschuss. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht:

„Die  Befragung vom 10.05.2017 im Wirtschaftsausschuss hat neuerlich gezeigt, dass beim peinlich gescheiterten Hahn-Verkauf viel zu hoher Zeitdruck geherrscht hat. Schon aus einer E-Mail aus dem Wirtschaftsministerium an das Innenministerium vom 25. Mai 2016 ergibt sich, dass es ‚keine Zeit mehr‘ gab, um eine ‚eigenständige Prüfung vorzunehmen‘. Hier stellt sich schon die Frage, warum sich das Wirtschaftsministerium trotz dokumentierter massiver interner Bedenken quasi blind auf die falschen Vorgaben des Innenministers verlassen hat. Die Aussagen von Wirtschaftsminister Wissing ließen einmal mehr erkennen, dass der Verkauf um jeden Preis nicht gestört werden sollte.

Die Zweifel des Wirtschaftsministeriums sind in der heutigen Sitzung durch die unmissverständliche Stellungnahme des Präsidenten des Rechnungshofs deutlich geworden. Danach hat der Wirtschaftsminister sogar aus seinem Haus einen Vermerk erhalten, der auf eine Informationsblockade seitens des Innenministeriums gegenüber dem Wirtschaftsministerium hinwies. Von lediglich punktueller und unzureichender Einbindung ins Verfahren ist dort die Rede. Wenn dies aber so ist und nicht ausreichend Zeit für eine echte Prüfung bestand, hätte diese eingefordert werden müssen. Auch konnte nicht geklärt werden, warum seitens des Wirtschaftsministeriums nicht der Empfehlung des Finanzministeriums auf Konsultation einer Wirtschaftsdetektei gefolgt wurde.“

Herr Wissing mache es sich viel zu leicht, wenn er jede Verantwortung für dieses Debakel zurückweise. Schließlich sei nicht das gesamte Personal des Wirtschaftsministeriums nach der Wahl ausgetauscht worden. Natürlich sei auch das Wirtschaftsministerium in Personalkontinuität offenkundig seit langem mit dem Verkaufsverfahren befasst gewesen.

„Maßstab bei einem solchen Verkaufsprojekt kann nicht die Harmonie in einer gerade neu gebildeten Koalition, sondern muss sachgerechtes Handeln im Sinne des Landes und der Steuerzahler sein. Hier war auch das Wirtschaftsministerium in der Pflicht.“

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