Generelles Besuchsverbot am Verbundklinikum

Wittlich. Mit sofortiger Wirkung hat die Klinikleitung des Verbundkrankenhauses Bernkastel / Wittlich am Donnerstag, den 17.12.2020 für beide Klinikstandorte ein generelles Besuchsverbot ausgesprochen.

„Leider zwingt uns das stark gestiegene COVID-19 Infektionsgeschehen zu diesem Schritt“, so die kaufmännische Direktorin Ulrike Schnell. „Wir sind uns der großen Bedeutung von familiären Besuchen für die Patienten bewusst und haben lange unsere bisherige Besuchsregelung aufrecht halten können. Dennoch ist angesichts der aktuellen hohen Erkrankungszahlen eine Minimierung des Infektionsrisikos für unsere Patienten und unsere Klinikmitarbeiter vorrangig.“

Werdende Mütter können auch weiterhin durch den Vater oder eine Begleitperson zur Geburt in den Wittlicher Kreißsaal und später auf die Wochenstation begleiten werden. Bei ihnen ist ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest erforderlich, der im Internen Testzentrum am Klinikum oder im Kreißsaal bzw. der Geburtshilflichen Abteilung durchgeführt werden kann. Zu den Untersuchungen vor der Geburt dürfen die Schwangeren nicht begleitet werden. Ausnahmen vom Besuchsverbot sind nach Stations-Absprache auch in Härtefälle ermöglicht, wie z.B. in der Palliativmedizin. Patienten der ambulanten Sprechstunden, des MVZ sowie anderer in den Kliniken ansässigen Praxen können weiterhin ihre Termine wahrnehmen. Patienten mit hohem Unterstützungsbedarf, minderjährige Kinder und Patienten, die im Rahmen eines Eingriffes eine Sedierung erfahren dürfen von einer Person in die Klinik begleitet / bzw. abgeholt werden.

 

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