FREIE WÄHLER-Obmann Stephan Wefelscheid stellt weiteren Beweisantrag

Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ soll Krisenforscher Frank Roselieb anhören

MAINZ. Im Rahmen des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“ des rheinland-pfälzischen Landtags wurde zuletzt auf Antrag der FREIE WÄHLER-Fraktion der Sachverständige Prof. Dr. Dominic Gißler, Professor für Führung im Bevölkerungsschutz (Akkon Hochschule für Humanwissenschaften, Berlin), angehört. Sein im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz erstelltes Gutachten zur Thematik der Führungsleistungen der Einsatzleitung der Kreisverwaltung Ahrweiler am 14./15. Juli 2021 wurde im Ausschuss am 27. November 2023 erläutert. Für den Obmann der FREIEN WÄHLER im Untersuchungsausschuss, Stephan Wefelscheid, war die Anhörung des Gutachters Gißler sehr aufschlussreich, hat diese doch die Folgen des suboptimalen Führungssystems und der für den vorliegenden Fall unzureichenden Ausbildung der Mitglieder der Technischen Einsatzleitung (TEL) aufgezeigt. Allerdings haben sich für Wefelscheid auch weitere Fragen ergeben, die aus seiner Sicht eine weitere Sachverständigenanhörung erforderlich machen. Stephan Wefelscheid hat deshalb einen weiteren Beweisantrag gestellt, der am Mittwoch, 13. Dezember, in einer nicht öffentlichen Beratungssitzung des Untersuchungsausschusses den Mitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Kommt es zu der Beschlussfassung, soll der Sachverständige Frank Roselieb, geschäftsführender Direktor des Kieler Instituts für Krisenforschung, dem Untersuchungsausschuss eine Stellungnahme zu Fragen das Gutachten von Prof. Gißler betreffend abgeben.

 

Wefelscheid möchte unter anderem wissen, wie Frank Roselieb die Aussage Gißlers bewertet, wonach dieser die auf Basis der Begutachtung auszumachende grundlegende Ursache für die dargebotenen Führungsleistungen insgesamt im Katastrophenschutzwesen des Landkreises Ahrweiler mit seinem übergeordneten Bundesland Rheinland-Pfalz sieht und insofern von einem Systemproblem sprach. Auch möchte der FREIE WÄHLER-Obmann wissen, wie der Sachverständige Roselieb das Fehlen eines Verwaltungsstabs für die Erfolgsaussichten einer der Situation entsprechenden Evakuierung beurteilt – und vor allem, ob sich für die von Prof. Gißler erwähnten theoretisch möglichen Evakuierungsmaßnahmen prozentuale Angaben zu den Erfolgsaussichten zur Rettung von Menschenleben machen lassen. Dazu zählt auch die Frage, wie die Aussage Gißlers zu beurteilen ist, dass eine Evakuierung unter den ungünstigen Ausgangsbedingungen bei hinreichend verfügbarem Evakuierungspersonal jedenfalls „quick and dirty“ möglich gewesen wäre. Und schließlich, ob die Aussage Gißlers geteilt wird, wonach trotz festgestellter Schwächen im Führungssystem keine Aussage darüber getroffen werden könne, ob eine bestimmte Anzahl an Menschenleben hätte gerettet werden können.

 

Sollte der Untersuchungsausschuss dem Beweisantrag folgen, käme es vermutlich im Januar 2024 zu der beantragten Anhörung.

 

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