Flughafen Hahn: Hintergründe zum Verkaufsprozess Flughafen Hahn aus Sicht der Staatskanzlei

Für die Landesregierung steht weiterhin eine möglichst gute Zukunft für den Hahn im Vordergrund. Wir sind in der entscheidenden Phase des Verkaufsprozesses. Diesen Prozess wollen weder das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG noch das Land Rheinland-Pfalz gefährden. Deswegen halten wir eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht für kontraproduktiv. Rechte Dritter könnten gefährdet sein und wir sind hier nicht nur im laufenden Verfahren, sondern in der entscheidenden Phase. Wir haben uns bereits im Juli mit KPMG dahingehend geeinigt.

Am 30.08.2016 sind Auszüge eines internen Schreibens von KPMG an die Regierung veröffentlicht worden. Das Schreiben aus dem Juli 2016 und wurde damals zeitnah vom Innenministerium beantwortet.

In der Berichterstattung am 30.08.2016 wurde die Frage aufgeworfen, warum das Land den Verkaufsprozess fortgesetzt hat, obwohl ein Gesellschafterwechsel bekannt wurde?

Am 19.5.2016 hat das Innenministerium gemeinsam mit den Beratern von KPMG und den Frankfurter Anwälten von SYT verhandelt. Nach mehreren Stunden Verhandlung schienen alle Punkte geklärt. Erst dann eröffneten die Frankfurter Anwälte, dass es einen Gesellschafterwechsel bei SYT gab. Begründet wurde dies mit einer damit einhergehenden Vereinfachung des Kaufpreistransfers durch Einbindung einer Investmentgesellschaft.

Für das Innenministerium war das ein ganz wesentlicher Punkt. Es macht einen Unterschied, wer Vertragspartner ist. Deshalb wurde gemeinsam erwogen, die Verhandlungen abzubrechen. Es gab eine Unterbrechung der Sitzung. Nach weiteren Beratungen hat sich das Innenministerium entschieden, dass es keine Absenkung der bisher an das Verfahren angelegten Standards geben sollte. Es waren daher vorzulegen:

  • Klärung der neuen Gesellschafterstruktur
  • Ein aktueller Handelsregisterauszug
  • Eine Legal-Opinion
  • Eine aktuelle Integritätsprüfung von SYT (integrety-due-diligence (IDD))
  • Ein zusätzlicher Nachweis über die Liquidität

Damit wollte das Innenministerium sicherstellen, dass trotz des Gesellschafterwechsels kein Risiko eingegangen wird. Nur unter diesen Voraussetzungen war das Innenministerium bereit, einen Termin für die Beurkundung des Vertrages zu vereinbaren.

Wegen der Änderungen im Kaufvertrag wurde in der Sitzung der Staatssekretärskonferenz am 23.05.2016 der neue Vertragsentwurf im Änderungsmodus verteilt und die Änderungen gegenüber der Vorversion erläutert. Da die Voraussetzungen für eine Unterzeichnung des Vertrages noch nicht vorlagen, wurde auch die für den Folgetag geplante Befassung des Ministerrates vertagt.

Die endgültige Gesellschafterstruktur wurde dem Innenministerium von KPMG mitgeteilt und in der Staatssekretärskonferenz am 30.05.2016 vorgetragen. Da am darauffolgenden Tag eine Sondersitzung der Ministerpräsidentenkonferenz stattfand, tagte der Ministerrat ebenfalls schon am 30.05.2016.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen