Finanzen: Das alles hat sich seit Januar geändert

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Für Verbraucher gut zu wissen: Zu Jahresbeginn sind verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die Einfluss auf das Einkommen haben. Eine Übersicht.

Einführung der Grundrente

Hilfe für Menschen mit kleiner Rente: Seit dem ersten Januar 2021 ist die Grundrente Realität. Die neue Regelung betrifft nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung etwa 1,3 Millionen Bundesbürger, die mit einem geringen Renteneinkommen auskommen müssen. Anspruch haben Rentner, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben und deren durchschnittliches Einkommen während des Berufslebens höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen hat. Tätigkeiten wie Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen gelten ebenfalls als geleistete Arbeit.

Allerdings: Wer Anspruch auf die Grundrente hat, muss sich gedulden. Aufgrund der vielen potenziellen Empfänger ist der bürokratische Aufwand sehr hoch, weshalb es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Auszahlung kommen wird. Die Beträge werden später rückwirkend ausbezahlt, in voller Höhe.

Wegfall des Solidaritätszuschlags

Seit Anfang Januar 2021 ist der „Soli“ für die meisten Steuerzahler Geschichte. Lediglich Gutverdiener sind von dieser Regelung ausgeschlossen – sie müssen den Solidaritätszuschlag weiterhin entrichten.

Das Geld, das Verbraucher durch den Wegfall des Soli sparen, kann somit zukünftig anders investiert werden. Zum Beispiel in die private Altersvorsorge. Finanzdienstleister wie Swiss Life Select weisen schon seit Längerem darauf hin, dass das zusätzliche Plus auf dem Konto in eine Rürup- oder Riester-Rente, eine Rentenversicherung oder einen Fondssparplan fließen könnte.

Für die Berater von Swiss Life Select ist die Investition des Soli-Betrags in die Altersvorsorge der ideale Weg, um die Versorgungslücke weiter zu schließen. Die Höhe der Ersparnis ist vom Gehalt, der Lohnsteuer, der Steuerklasse sowie dem Familienstand abhängig. Sie lässt sich mit dem Soli-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen ermitteln.

Grundfreibetrag, Spitzensteuersatz und Mindestlohn

Beim Grundfreibetrag handelt es sich um die Summe, die pro Jahr verdient werden kann, ohne dass Steuern anfallen. Der Betrag wurde zum Jahreswechsel leicht erhöht und steigt damit von 9.408 Euro auf 9.744 Euro an. Auch die Grenzen für den Spitzensteuersatz wurden angehoben: Er wird jetzt ab einem Jahresbruttogehalt von 57.919 Euro fällig. Gleichzeitig ist außerdem der Mindestlohn gestiegen: von 9,35 Euro Stundenlohn auf 9,50 Euro. Ab Juli ist eine Steigerung um nochmals 10 Cent geplant.

Mehr Kindergeld und erhöhter Kinderzuschlag

Seit Beginn des Jahres hat sich der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind erhöht: von 204 Euro auf 219 Euro. Für das dritte Kind gibt es jetzt 225 Euro vom Staat. Zudem wurde der Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro erhöht und beträgt damit 8.388 Euro.

Beim Kinderzuschlag handelt es sich um eine Unterstützung für gering verdienende Familien. Die Leistung steigt von monatlich 185 auf 205 Euro.

Anhebung des Arbeitslosengelds II (Hartz IV)   

Bezieher von Hartz IV erhalten ab diesem Jahr etwas mehr Geld: Alleinstehende bekommen seit Januar 446 Euro pro Monat. Das ist ein Plus von 14 Euro. 14- bis 17-Jährige haben jetzt Anspruch auf 373 Euro, 45 Euro mehr als zuvor. Für sechs bis 13 Jahre alte Kinder wurde der Regelsatz um einen Euro auf 309 Euro erhöht. Für Kleinkinder bis fünf Jahren gibt es nun 283 Euro – das entspricht einer Anhebung um 33 Euro.

Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz

Als Reaktion auf die Folgen der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen, die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent herabzusetzen. Die Maßnahme war auf den Zeitraum von Juli bis Dezember befristet und sollte die Konjunktur während der Krise stützen. Seit Januar gelten nun wieder die regulären Steuersätze von sieben beziehungsweise 19 Prozent.

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