Ermittlungen in der katholischen Kirche zu Missbrauchsfall Dillinger bisher ergebnislos

Mitglieder der Unabhängigen Aufarbeitungskommission stellen ihren ersten Zwischenbericht vor. (Foto: Harald Tittel/dpa)

Saarbrücken. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat bei ihren Ermittlungen zum Komplex des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen katholischen Priesters Edmund Dillinger noch kein Ergebnis erzielt. Ziel des Ermittlungsverfahren gegen unbekannt ist es, Zeugen zu finden, die Angaben zu etwaigen noch lebenden Tätern und noch nicht verjährten Straftaten in dem Komplex machen können. «Bislang wurden weder eine konkrete Tat noch ein bestimmter Täter ermittelt», teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur mit.

Die Ermittlungen seien aber noch nicht abgeschlossen und würden in verschiedene Richtungen geführt. Bisher wurden nach Angaben des Sprechers sowohl umfangreiche Unterlagen ausgewertet als auch mehrere Zeuginnen und Zeugen gehört. Im Juli hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Anfangsverdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen eingeleitet.

Der frühere Priester Dillinger aus Friedrichsthal im Saarland steht in Verdacht, ab den 1970er Jahren über Jahrzehnte vor allem Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert zu haben. Der Neffe des Priesters hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden – und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen.

Die Causa Dillinger wird seit diesem Frühjahr in einem eigenen Projekt der unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier von Justizexperten untersucht. An diesem Mittwoch (14.30 Uhr) legen sie in Trier ihren zweiten Zwischenbericht vor.

Der Fall hatte im Sommer auch für Schlagzeilen gesorgt, weil ein Großteil der Asservate aus dem Nachlass des früheren Priesters auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vernichtet wurde und somit der Kommission nicht mehr zur Verfügung steht. Anfang Juli ließ die Behörde sichergestelltes Material verbrennen, nachdem sie zunächst keine Grundlage für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter gesehen hatte. Gegen Tote wird nicht ermittelt. (dpa)

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