Diese Corona-Regeln gelten seit 18.03.2022

Mainz (dpa/lrs) – Am 18.03.2022 trat in Rheinland-Pfalz die neue Corona-Bekämpfungsverordnung – es ist mittlerweile die 32. – in Kraft. Große Änderungen enthält sie nicht, da die bisherige Regelung nach Beschluss der Landesregierung in wesentlichen Teilen bis zum 2. April fortgeschrieben wird und die ursprünglich ins Auge gefassten Lockerungen um rund zwei Wochen verschoben worden sind.

Nach den Vorstellungen des Bundes sollen die meisten Corona-Regeln vom 20. März an fallen. Für die Landesparlamente war aber eine Übergangsfrist von zwei Wochen, also bis zum 2. April, eingeräumt werden, die Rheinland-Pfalz nun nutzt. Bestehen bleiben auch nach den Vorstellungen des Bundes Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in Bussen und Bahnen.

In Rheinland-Pfalz gilt jetzt bis 2. April: Wo der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, muss weiterhin überwiegend keine Maske mehr getragen werden. Im Einzelhandel und in anderen nicht-kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt die Maskenpflicht weiter. Auch an allen weiterführenden Schulen bleibt es für zwei Wochen länger bei der Maskenpflicht auch am Platz. Anlasslos soll an Schulen weiterhin zweimal die Woche getestet werden.

In den Grund- und Förderschulen müssen Kinder und Lehrer seit dem vergangenen Montag keine Masken mehr während des Unterrichts tragen. Dieser Schritt war Anfang März von der Landesregierung beschlossen worden.

Wegen der Vorgaben des Bundesrechts werden aber zu diesem Sonntag (20.3.) Abstandsgebote, Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen entfallen. Die Möglichkeit, sich nach einer Infektion oder als erwachsene Kontaktperson wieder freizutesten, soll dann um zwei Tage verkürzt werden.

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