Bistum Trier stellt Jugendarbeit für die Zukunft auf

Informationsveranstaltung über Reformen der Kinder- und Jugendschutzgesetze

Trier – Bis 2028 sollen alle Angebote der Kinder und Jugendhilfe im Bistum Trier vollkommen offen und inklusiv sein: Dieses Ziel wird die Diözese und ihre Jugendarbeit in den nächsten Jahren prägen. Dazu vernetzen sich alle beteiligten Abteilungen des Bistums und des Caritasverbands, wie zuletzt bei einer digitalen Informationsveranstaltung Mitte Juli zu den Gesetzesänderungen in der Kinder und Jugendhilfe. 130 Interessierte und Mitarbeitende des Bistums arbeiteten gemeinsam unter dem Titel: „Kinder und Jugendliche stärken mit dem neuen SGB VIII “. Eingeladen hatten die Abteilung Jugend und die Abteilung Beratung und Prävention des Bistums Trier zusammen mit dem Diözesancaritasverband.

Den Einstieg in die Veranstaltung markierte ein zweistündiger Vortrag von Prof. Reinhard Wiesner. Der Rechtswissenschaftler gilt als „Vater des SGB VIII“ und arbeitet seit über 30 Jahren im Kinder- und Jugendhilferecht sowie im Sozialleistungsrecht. Er gab einen Überblick und nannte viele Beispiele und mögliche Problempunkte aus dem Gesetzbuch und dessen Reform. Die Änderungen betreffen unter anderem die Bereiche Jugendhilfe und Schule, Prävention, Kinder- und Jugendschutz sowie Inklusion. Laut Wiesner führten verschiedene Punkte zu einer Reform des Sozialgesetzbuches VIII. So etwa die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes, die Forderung, sich mehr auf die Eingliederung von behinderten Kindern und Jugendlichen einzusetzen und der Wunsch nach einer Weiterentwicklung von Heimaufsicht, wo in den letzten Jahren immer wieder Fälle von Missbrauch oder Überforderung ans Licht gekommen waren. Ziele seien vor allem die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, Hilfen „aus einer Hand“ für Kinder mit und ohne Behinderung zu gewährleisten, mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.

So sollten bei Pflegeverhältnissen künftig Geschwisterbeziehungen stärker berücksichtigt werden, aber auch ein Rechtsanspruch der leiblichen Eltern auf Beratung und Unterstützung und eine gute Förderung der Beziehung zu ihrem Kind gefördert werden. Die Perspektiven müssten nicht nur am Anfang, sondern während des Prozesses immer wieder geklärt werden. Andere Vorschriften regelten den besseren Übergang von der Fürsorge durch das Jugendamt hinüber in andere Sozialleistungssysteme. Die inklusive Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen müsse weiterentwickelt werden und auch die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Angeboten in der Jugendarbeit für alle Kinder sichergestellt werden.

Für Kerstin Knopp, stellvertretende Leiterin der Abteilung Jugend, war die Veranstaltung ein Erfolg. Mit über 130 Anmeldungen sei ein breites Publikum erreicht und eine gemeinsame Basis für die Herausforderungen geebnet worden. Ende des Jahres seien bereits Folgeveranstaltungen geplant, dann nämlich kommen die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes von den Landesregierungen. Anja Peters, Abteilungsleiterin Soziale Sicherung und Teilhabe des Diözesancaritasverbandes Trier und Dr. Andreas Zimmer, Leiter der Abteilung Beratung und Prävention, resümierten abschließend: „Gehen wir die Herausforderungen vernetzt an, um die Aufgaben mit der Verknüpfung der unterschiedlichen Perspektiven gemeinsam bewältigen zu können.“

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