Bekämpfung der Corona-Pandemie: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz starker Partner an der Seite der Landesregierung

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben im Rahmen der 93. Gesundheitsministerkonferenz, die gestern als Videokonferenz stattfand, eine Zwischenbilanz und erste Schlussfolgerungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gezogen. Die Länder haben unter anderem die Leistungen des ambulanten Bereichs und der Kassenärztlichen Vereinigungen in der Pandemiebewältigung anerkannt und die unverzichtbare Rolle des ambulanten Sektors für die Bewältigung der COVID-19-Pandemie herausgestellt.

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler berichtete in dem Zusammenhang über die Aktivitäten der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz während der Pandemie: „Mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Rheinland-Pfalz sind wir bisher gut durch die Krise gekommen. Es ist beruhigend, einen starken Partner an der Seite der Landesregierung zu wissen und wir wissen sehr zu schätzen, was die Ärztinnen und Ärzte während der Corona-Krise geleistet haben. Dafür gebührt ihnen große Anerkennung und der Dank der Landesregierung.“

Der ambulante Sektor stellt die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten dar. Bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Pandemiebewältigung kommt der vertragsärztlichen Versorgung daher eine wichtige lenkende Funktion zu. Die Länder sehen als besonders wichtig an, nicht nur während der epidemischen Ausbreitung von Infektionskrankheiten, sondern auch im Regelbetrieb die Versorgung durch telemedizinische Angebote zu stärken bzw. aufrecht zu erhalten. Zugleich seien die sichere Vernetzung von Praxen und die Nutzbarkeit von e-Dokumenten zu fördern.

Neben der telemedizinischen Versorgung sind aufsuchende Angebote unbedingt aufzubauen und zu fördern, so die Beschlusslage der Länder. Dafür seien auch Regelungen zu finden, die die Delegation und Substitution von ärztlichen Leistungen an entsprechend qualifiziertes medizinisches Personal ermöglichen.

Um die Versorgung von Risikogruppen mit Medikamenten zu sichern, wie zum Beispiel Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, die routinemäßig bestimmte Arzneimittel einnehmen müssen, sollten neue Möglichkeiten geprüft und ein entsprechender Bericht vorgelegt werden. Der Bericht sollte auch die Ausstellung eines elektronischen Rezeptes sowie eines Dauer-Rezeptes beispielsweise für Chronikerinnen und Chroniker mit in den Blick nehmen, so die einstimmige Länderforderung. Um das Infektionsrisiko in der ambulanten Versorgung zu verringern, sollte für den Fall einer Pandemie eine elektronische Krankschreibung ohne unmittelbaren Patientenkontakt ermöglicht werden.

 

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