5. Medienänderungsstaatsvertrag Heike Raab: Länder schaffen wichtige Regelungen zur Anpassung an die EU-Plattformregulierung des DSA

Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien, Heike Raab/RLP SPD

„Mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag nehmen die Länder wichtige Anpassungen für die Zukunft der Medienregulierung vor. Die damit einhergehenden Anpassungen medienrechtlicher Staatsverträge gewährleisten, dass sich die europäischen Regelungen des Digital Services Act (DSA) mit der bestehenden Medienregulierung des Medienstaatsvertrages zu einem funktionierenden Gesamtsystem verzahnen“, so die Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien, Heike Raab.

„Mit den Änderungen des 5. Medienänderungsstaatsvertrages nehmen wir die Regelungen des am 20. Dezember 2023 im Bundeskabinett beschlossenen Digitale-Dienste-Gesetzes des Bundes bereits in diesen Staatsvertrag auf, um die notwendigen Anpassungen für den DSA zeitnah umzusetzen. Damit erreichen wir von Anfang an ein möglichst harmonisches Ineinandergreifen der Regelungen“, erklärte die Staatssekretärin.

Das Digitale-Dienste-Gesetz erlässt der Bund, um seinerseits die notwendigen Anpassungen an den Digital-Services-Act der EU vorzunehmen. Im Zuge dessen entfallen einige Gesetze oder werden geändert, was auch Auswirkungen auf die medienrechtlichen Staatsverträge der Länder hat.

„Dieser Änderungsstaatsvertrag dient zudem der Vielfaltssicherung und der Stärkung der Regionalität der Rundfunkangebote, etwa bei der Verpflichtung der beiden größten privaten Sendegruppen, Regionalfenster in ihre Fernsehprogramme aufzunehmen“, so die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Staatssekretärin Heike Raab weiter.

Mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Dezember 2023 können nun die weiteren Schritte für die zügige Ratifikation des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages in den 16 Bundesländern im kommenden Jahr in Angriff genommen werden. Im nächsten Schritt wird der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag den Landtagen zur Vorunterrichtung vorgelegt. Sobald diese erfolgt ist, wird der Staatsvertrag von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unterzeichnet und von den Landtagen ratifiziert. Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag soll möglichst Anfang 2025 in Kraft treten.

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