Das Ende der Fahnenstange ist erreicht

Gemeinderat Bausendorf einigte sich auf Stellungnahme zur geplanten Zwangsfusion

Bausendorf. „Das Maß ist voll. Die Schonzeit für die rot-grüne Landesregierung, die sie als Zeit des Einlenkens und der Kompromissbereitschaft hätte nutzen können, ist vorbei“. Mit diesen Worten eröffnete Ortsbürgermeister Ossi Steinmetz die jüngste Sitzung des Gemeinderates Bausendorf. In dieser sollte der Rat über die Stellungnahme der Gemeinde Bausendorf zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur geplanten Zwangsfusion mit der VG Traben-Trarbach entscheiden. Als Beschlussvorlage lagen den Ratsmitgliedern Entwürfe zur Beschlussfassung von Ortsbürgermeister Ossi Steinmetz und von Ratsmitglied Winfried Görgen von der Fraktion „Gemeinsame Zukunft im Ortsgemeinderat Bausendorf„ vor.

Die Gemeinde Bausendorf ist die zweitgrößre Gemeinde innerhalb der VG Kröv-Bausendorf. Sie hat eine Einwohnerzahl von 1.355 und liegt am Fuße des Kondelwaldes. Sie ist eine aufstrebende Wohnsitzgemeinde mit einer guten Infrastruktur. (Foto: Karl-Heinz Gräwen)
Die Gemeinde Bausendorf ist die zweitgrößre Gemeinde innerhalb der VG Kröv-Bausendorf. Sie hat eine Einwohnerzahl von 1.355 und liegt am Fuße des Kondelwaldes. Sie ist eine aufstrebende Wohnsitzgemeinde mit einer guten Infrastruktur. (Foto: Karl-Heinz Gräwen)

In den letzten Wochen hatte sich Ortsbürgermeister Steinmetz durch zahlreiche Publikationen engagiert und für den Erhalt der VG Kröv-Bausendorf eingesetzt. Sein Entwurf zur Stellungnahme an die Landesregierung umfasste 6 DIN A4 Seiten. Hier wurden bisher bekannte Fakten in der Sache nochmals dargelegt. U.a. dass Verbandsgemeinde und Gemeinde Bausendorf sich in der Sache verschaukelt fühlen. Ratsbeschlüsse und Bürgervoten werden ignorniert und bleiben unberücksichtigt. Gewünschte Gesprächstermine mit der Ministerpräsidentin werden auf die Staatssekretärsebene verlagert und werden dann abgesagt.

Winfried Görgen fertigte seinen Beschlussentwurf nach dem Motto „Weniger ist Mehr“. Nach seiner Meinung sollten in der Stellungnahme die Gedanken zu neuen Kreisgrenzen enthalten sein. Was ist mit den Gemeinden Flußbach, Reil, Hontheim bei geänderten Kreisgrenzen? Ein weiterer Fakt: Das Land hat der neu geplanten VG nicht einmal die Möglichkeit gegeben, ihren Namen selbst zu bestimmen. Das Interesse der Gemeinde Bausendorf und dies wurde von allen Seiten oft genug beschworen, im Falle einer Zwangsfusion, sollte der vehemente Anschluss einschl. unserer Nachbargemeinden an die VG Wittlich Land gefordert werden, wo auch die Arbeitsplätze unserer jetzigen VG zu finden sind.

Winfried Görgen plädiert nach vorne zu schauen und soweit möglich Spielräume zu finden und neu zu gestalten. Da es relativ wenige Meinungsverschiedenheit in beiden Entwürfen gab, einigten sich die Ratsmitglieder auf eine starke gemeinsame und einstimmige Positionierung des Gemeinderates Bausendorf, die mit nachfolgendem Text der Landesregierung übersandt wurde:

Stellungnahme der OG Bausendorf zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 17.06.2013 über die Zwangsfusion VG Kröv-Bausendorf mit der VG Traben-Trarbach zum 1.07.2014

Die Ortsgemeinde Bausendorf mit dem Ortsteil Olkenbach zählt mit Stichtag 30.06.2013 rund 1.355 Einwohner und ist damit zweitgrößte Gemeinde innerhalb der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf.  Bausendorf liegt am Fuße des Kondelwaldes im unteren Alftal. Im Südwesten grenzt Bausendorf in einer Entfernung von knapp 9 km, die Gemarkungsgrenze zum Stadtteil Neuerburg nur 800 m, an die Kreisstadt Wittlich, die auch Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land ist. Die Gemarkungsfläche beträgt 11,86  km².

Die Ortsgemeinde Bausendorf ist eine aufstrebende Wohnsitzgemeinde mit einer guten Infrastruktur. Sie verfügt über eine Kindertagesstätte mit 34 Ganztagsplätzen und 12 Plätzen für Zweijährige. Die Einrichtung von Krippenplätzen zum 01.08.2014 ist in der Planung. Außerdem verfügt Bausendorf gemeinsam mit der Nachbargemeinde Kinderbeuern über eine Grundschule als Ganztagsschule. Alle weiterführen Schulen befinden sich in kürzester Entfernung mit einer sehr guten Verkehrsanbindung in Wittlich. Ein Neubaugebiet mit 52 Einheiten ist im 1. Bauabschnitt erschlossen und findet unter anderem auch wegen der Nähe zur Kreisstadt Wittlich regen Zuspruch.

Auch ein Gewerbegebiet, direkt an der B 49 gelegen, findet inzwischen bei Gewerbetreibenden Interesse und Zuspruch. Auf ein reges Vereinsleben, begünstigt durch ein neues Gemeinde- und Sportzentrum, können wir stolz sein. Mit einem Gesamtschuldenstand von 823.000,- € und damit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 642,00 € befindet sich die OG Bausendorf, gemessen an ihrem hohen Investitionsstand, im Landesvergleich noch im vertretbaren Bereich.

Positionierung zur Gebietsveränderung

Die Ortsgemeinde Bausendorf hat sich in der Vergangenheit klar, eindeutig und auch unmissverständlich begründet gegen eine Fusion mit der VG Traben-Trarbach ausgesprochen. Dieser  eindeutigen Positionierung liegen einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse vom 08.11.2012, TOP 9 und 15, und vom 06.06.2013, TOP 8, (s. Anlage) und ein eindeutiges Bürgervotum zu Grunde. Außerdem verweist die OG auf ihre Ausführungen als Anlage zur Stellungnahme der VG Kröv-Bausendorf zur Zwangsfusion mit der VG Traben-Trarbach vom 11.01.2013.

Die Ortsgemeinde Bausendorf sah und sieht ihre Interessen in der VG Kröv-Bausendorf sehr gut, kompetent, kostengünstig und für die Bürgerinnen und Bürger bürgernah vertreten und plädiert nach wie vor für den Fortbestand, zumindest dafür, Fusionen bis 2019 auszusetzen, damit sie aus einem Guss unter Einbeziehung der Kreise umgesetzt werden können. Das jetzt drohende Stückwerk wird dem hohen Anspruch einer Gesamtreform im Lande in keiner Weise gerecht.

Alternativkonzept

Zusammen mit den benachbarten Ortsgemeinden Diefenbach, Flußbach, Hontheim und Willwerscheid gibt es eine eindeutige Positionierung zum Plan B, nämlich nur die Fusion mit der VG Wittlich-Land mit dem Sitz in der Kreisstadt Wittlich (s. hierzu auch die Stellungnahmen der o.g. Gemeinden). Miteinander stellen diese Ortsgemeinden ein zusammenhängendes Gebiet dar. Sie suchen gemeinsam und bestehen für den Fall einer Zwangsfusion zum 01.07.2014 auf den Anschluss an die Verbandsgemeinde Wittlich-Land und nicht an die VG Traben-Trarbach. Entsprechend positiv zu wertenden Gespräche mit Bürgermeister Holkenbrink haben inzwischen stattgefunden. Unser Wunsch auf Anschluss an die VG Wittlich-Land wurde bereits im Verbandsgemeinderat der VG Wittlich-Land behandelt. Auch die weiteren genannten Gemeinden haben inzwischen Gespräche bzw. Anträge an die VG Wittlich-Land gerichtet.

Zusammenfassend:

Die Ortsgemeinde Bausendorf lehnt nach wie vor eine Fusion mit der VG Traben-Trarbach ganz entschieden ab. Sollte wider Erwarten die im Gesetzentwurf angekündigte Zwangsfusion mit der VG Traben-Trarbach durch die Landesregierung und das Parlament gegen den Willen der Räte an der Basis und insbesondere gegen den eindeutigen Willen unserer Bürgerinnen und Bürger weiterverfolgt werden, dann schließt die OG Bausendorf den Rechtsweg nicht aus. (s. Gemeinderatsbeschluss vom 08.11.2012).

Für die Umsetzung von Plan B der OG Bausendorf sprechen folgende eindeutigen, klar positionierten und nachvollziehbaren Gründe.

  • Die Entfernung von Bausendorf nach Wittlich beträgt 9 Straßenkilometer. Flußbach liegt etwa 4 km, Hontheim etwa 16 km entfernt.
  • Die Verkehrsanbindung ist sehr gut, während nach Traben-Trarbach keine direkten öffentlichen Verkehrsanbindungen bestehen.
  • Schulen: Unsere Kinder besuchen ab der 5. Klasse fast ausnahmslos die weiterführenden Schulen in Wittlich, einige in Salmtal (VG Wittlich-Land), keine Richtung Traben-Trarbach. Tagtäglich fahren unsere Einwohner nach Wittlich, um dort in Supermärkten usw. einzukaufen, Ärzte zu besuchen, Behördengänge usw. zu erledigen (Kreisverwaltung, Finanzamt, Arge, Banken, Krankenhaus, soziale Einrichtungen) und vor allem, um dort ihre Arbeitsstätten aufzusuchen: Für über 80 % unserer Bevölkerung befinden sich die Arbeitsplätze in Wittlich. Arbeitgeber sind Ärzte, Kanzleien und Verwaltungen, die JVA als größter Arbeitgeber, die Firmen Dr. Oetker, Dunlop, Ideal Standard, Franklin.
  • Wittlich ist für uns nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch kultureller Mittelpunkt.

Die Ziele der Ortsgemeinde Bausendorf noch einmal zusammengefasst:

Ziel 1: Keine Fusion mit der VG Traben-Trarbach

Ziel 2: Verschieben der geplanten Zwangsfusionen um vier Jahre auf das Jahr 2019, um Gebietsänderungen im Bereich der Verbandsgemeinden mit denen der Kreise in einem Zug vorzunehmen,

Ziel 3: Wenn die Fusion auf der Grundlage des Gesetzentwurfs schon in 2014 umgesetzt werden soll, so soll Bausendorf der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zugeordnet werden.

 

Wir bitten die Landesregierung die Situation und auch die Position der Ortsgemeinde Bausendorf noch einmal genauer zu überprüfen bzw. zu untersuchen als bisher geschehen und bitten gleichzeitig um eine Entscheidung im Sinne und zum Wohl der Bausendorfer Bürgerinnen und Bürger und auch zur Zufriedenheit und zur Motivation der an der Basis tätigen Kommunalpolitiker, insbesondere im Hinblick auf die Ausübung ihres Ehrenamtes in der Zukunft.

 

Die vorstehende Stellungnahme wurde vom Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 20.08.2013 einstimmig beschlossen (s. Anlage).

Anlagen:

  • Anlage 1 – Kommentar zu Aussagen der Landesregierung im Gesetzentwurf vom 17.06.2013
  • Anlage 2 – Zusammenfassung der Argumente gegen eine Zwangsfusion mit der VG Traben-Trarbach

Anlage 1 zur Stellungnahme der OG Bausendorf

Kommentar zu Aussagen der Landesregierung im Gesetzentwurf vom 17.06.2013

A. Problem und Regelungsbedürfnis

„Ziel ist eine weitere Steigerung der Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden.“

Dies ist eine hypothetische Aussage und beruht auf einer ungesicherten Grundlage. Die Erreichung dieses Zieles bei Verbandsgemeinden an Größen wie 12.000 Einwohner, 100 km² in der Fläche und 15 Gemeinden zu koppeln und damit zu belegen ist nicht gesichert. Die Aussagen im Gutachten Prof. Junkernheinrich beruhen auf statistischen Angaben. Eine Rückversicherung bzw. Bestätigung vor Ort ist bisher nicht erfolgt.

„Eine Optimierung kommunaler Gebietsstrukturen  soll durch Gebietsänderungen erreicht werden.“

Die VG Kröv-Bausendorf hat immer wieder, auch in der Freiwilligkeitsphase, bekräftigt und in Gesprächen und Stellungnahmen begründet darauf hingewiesen, dass eine Fusion mit der VG Traben-Trarbach nicht in Frage kommt, zudem war die VG Traben-Trarbach in den Fusionsplänen der Landesregierung zunächst nicht enthalten. Die OG Bausendorf  hat sich in der Vergangenheit stets solidarisch mit den Gemeinden der VG Kröv-Bausendorf erklärt, jedoch für den Fall einer Fusion für einen Anschluss an die VG Wittlich-Land ausgesprochen, dies ist Beschlusslage und auch eindeutiges Bürgervotum..

„ … wird nunmehr eine Gebietsänderung aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz erforderlich.“

Eine Aussage, mit der es sich die Landesregierung zu einfach macht nach dem Motto: Wir haben A gesagt und nun gibt es kein zurück mehr. Dies ist kein politischer Stil. Es wird gerade in der heutigen Zeit auf allen Ebenen zwingend erwartet, dass man bei Vorliegen überzeugender Sachargumente zu Kompromissen bereit ist, ja sein muss, wobei ein Umdenken mit Sicherheit nicht als Schwäche auszulegen ist.

Die Frage sei in diesem Zusammenhang erlaubt: „Ist der eindeutige Bürgerwille kein Gemeinwohl?“

B. Lösung

„Die Auflösung der bisherigen Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf und Traben-Trarbach sowie die Bildung der neuen Verbandsgemeinde Traben-Trarbach werden zum 01.07.2014 durch Landesgesetz geregelt.“ Dies ist zwar für die Landesregierung eine logische Konsequenz, wenn man zu Kompromissen nicht bereit ist, allerdings aus der Sicht der OG Bausendorf unbegründet und nicht nachvollziehbar.

C. Alternativen

„ … gibt es keine Alternative.“

Für die OG Bausendorf schon, belegt und auch begründet durch eine einstimmige Beschlusslage und ein eindeutiges Bürgervotum. Diese Alternative ist nur eine Fusion mit der VG Wittlich-Land.

D.  Kosten

„…. hat erhebliche Kosteneinsparungen zum Ziel. Angestrebt ist längerfristig Einsparungen bei den Personalkosten und bei den Sachkosten zu erreichen“

Diese Aussage ist nach Ansicht der OG Bausendorf unbegründet, nicht belegt und auch nicht belegbar. Personaleinsparungen bzw. Personalabbau können je nach Altersstruktur in den bestehenden bisherigen Verwaltungen nur durch Wegfall von Stellen bei Ausscheiden von Bediensteten vorgenommen werden. Zu den Sachkosten kann auf Dauer festgestellt werden, dass die VG Kröv-Bausendorf und damit auch die OG Bausendorf einen hohen Investitionsstand haben. Dies ist bei der VG Traben-Trarbach, zumindest was den Bereich der Wasserver- und -entsorgung (Kanal) anbetrifft, nicht der Fall. Hier befinden sich die Anlagen in einem sehr maroden Zustand. Dann wird in Traben-Trarbach offen die Frage des Verwaltungsgebäudes für eine neue Einheit diskutiert. Hier spricht man nachweislich über Investitionen in einer Größenordnung von 8 Mill. €. Außerdem ist die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages in der VG Kröv-Bausendorf nach dem Verursacherprinzip, in der VG Traben-Trarbach nach einer für alle Gemeinden gleichen Umlage geregelt. Dies wäre für die Ortsgemeinde Bausendorf als Nicht-Fremdenverkehrsgemeinde eine sehr hohe zusätzliche Belastung.

Zusammenfassend: Wer soll das alles bezahlen?

S. 70

„Der Zusammenschluss der VG Kröv-Bausendorf und Traben-Trarbach ist eine Gebietsänderung, die dem Grundsatz entspricht, möglichst Gemeindeverbände mit jeweils eigenem Gebietsänderungsbedarf zusammenzuschließen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach auf Grund ihrer geographischen Lage ansonsten kein Fusionspartner mit eigenem Gebietsänderungsbedarf zur Verfügung stehen würde.“

Dies ist  mit Sicherheit nicht das Problem der VG Kröv-Bausendorf und damit der OG Bausendorf.  Für die OG Bausendorf gibt es Alternativen, nämlich, wie schon mehrmals gesagt, die Fusion mit der VG Wittlich-Land. Die Aussage bzw. Anordnung mag zwar für die Landesregierung nach dem Lego-Prinzip einfach und logisch sein, aber für  unsere Begriffe und unser Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar und auch nicht annehmbar.

Anlage 2 zur Stellungnahme der OG Bausendorf

Zusammenfassung der Argumente gegen eine Zwangsfusion  mit der VG Traben-Trarbach:

  • Eindeutiger Bürgerwille in der Bürgerversammlung v. 15.11.2012 (rd. 90 Teilnehmer, 100 % gegen Traben-Trarbach und für Wittlich-Land).
  • Eindeutiger Bürgerwille durch Bürgerbefragung mit Abschluss im Januar 2013 (Wahlbeteiligung = 42 %, davon 100 % gegen Traben-Trarbach u. 99 % für Verhandlungen mit Wittlich-Land).
  • Eindeutiger Bürgerwille durch den Bürgerentscheid vom 26.05.2013 (Wahlbeteiligung rd. 59 %, gegen Traben-Trarbach rd. 96 %).
  • Eindeutige Beschlusslage in der OG Bausendorf
  • Missachtung des Bürgerwillens – dies im Gegensatz zu Äußerungen der Ministerpräsidentin Malu  Dreyer, die den Bürgerwillen als politisches Instrument der demokratischen Mitsprache und Mitbestimmung immer wieder propagiert und sehr hoch ansiedelt.
  • Anzweiflung des im Gesetzentwurf als Begründung für eine Fusion heran gezogenen sehr theoretischen Gutachtens von Prof. Dr. Junkernheinrich, Uni Kaiserslautern, das zu sehr auf Annahmen, Vermutungen und Ableitungen fußt und nur auszugsweise zitiert wird.
  • Nichtberücksichtigung eines Gutachtens von Prof. Dr. Dietlein, Uni Düsseldorf, im Auftrag des Gemeinde- und Städtebundes.
  • Sehr undurchsichtiger, nicht nachvollziehbarer, aber als Begründung für die Zwangsfusion häufig zitierter Begriff „dem Gemeinwohl dienend (nicht dienend)“. Die inhaltliche Bestimmung des  Gemeinwohls hängt lt. Bundeszentrale für politische Bildung „immer von den Interessen und Zielen derjenigen ab, die sich auf das Gemeinwohl berufen und das Gemeinwohl bestimmen (wollen) und / oder derjenigen, denen die Verwirklichung des Gemeinwohls nutzt“.
  •  Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung; hier: Äußerungen von Innenminister Roger Lewentz in der Tagespresse in Bezug auf mögliche Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit  Fusionen von Ortsgemeinden im Bereich der VG Thalfang.
  • Der Gesetzentwurf steht im Gegensatz zu Aussagen im Koalitionsvertrag 2011 – 2016, S. 88, „Mit der KVR wollen wir die kommunalen Räte stärken und direktdemokratische Elemente erleichtern, um Transparenz und Bürgerbeteiligung  zu fördern. ….“
  •  In dem Gesetzentwurf wird einerseits im Zusammenhang mit der Ablehnung der VG Wittlich-Land als möglichen Fusionspartner der Begriff „kein Gebietsänderungsbedarf (Wittlich Land), als Begründung angeführt (S. 70 des Gesetzentwurfes). Auf der anderen Seite wird der VG Wittlich-Land der Zusammenschluss mit der VG Manderscheid per Gesetz verordnet.
  • Auch die Begründung von Fusionen im Sinne einer Zentralisierung mit der Verschiebung der Alterstruktur in unseren Gemeinden zu koppeln, ist nicht nachvollziehbar. Mit zunehmendem Alter ist auch eine Abnahme der Mobilität verbunden. Wie sollen unsere immer älter werdenden Bürger die Verwaltung erreichen?

Text: Khg

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