Schmitt: Schnelle Genehmigung für „Fuel Switch“ muss kommen – Unternehmen und Behörden brauchen Rechtssicherheit

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt fordert das Bundeswirtschafts- sowie das Bundesumweltministerium zu einer schnellen Lösung bei der Anlagenumrüstung von Unternehmen auf. Die Betriebe seien gewillt, wo nur möglich Gas einzusparen. Dazu benötigen Unternehmen wie Genehmigungsbehörden Rechtssicherheit. Diese ist bei der Umrüstung von Brennstoffen, beispielsweise von Gas auf Öl, derzeit nicht gegeben. Hier müsse der Bund dringend nachsteuern, forderte die Ministerin.

Daniela Schmitt/FDP, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

„Wir alle wollen und müssen Gas einsparen, um eine drohende Gasmangellage abzuwenden. Auch unsere Unternehmen zeigen großes Engagement und sehen im Fuel Switch, also dem Wechsel von Gas auf beispielsweise Öl, weitere große Einsparpotenziale. Dazu benötigen sie aber Rechtssicherheit. Der Bund muss hier dringend nachsteuern und schnelle Genehmigungen ermöglichen – und das zügig“, so die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

In den vergangenen Monaten sei bereits wertvolle Zeit verstrichen, die sinnvoll genutzt hätte werden können, um diese Rechtssicherheit herbeizuführen. „Wir brauchen jetzt dringend Agilität auf allen Ebenen. Der Bund muss pragmatisch handeln und bei Bedarf auch mit der EU-Ebene Lösungen herbeiführen“, forderte Schmitt, die dieses Anliegen auch in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sowie Bundesumweltministerin Steffi Lemke herangetragen hat.

„Es ist gut, dass es seit Mitte Juli einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen gibt, aber mit Geld alleine ist es nicht getan. Wir müssen genauso bürokratische Hürden abbauen, um unseren Unternehmen eine erhöhte Gaseinsparung zu ermöglichen“, betonte Schmitt.

„Das Einsparpotenzial bei einer Anlagenumrüstung ist groß und das sollten wir nutzen. Es kommt schließlich uns allen zu Gute, dient dem Erhalt der Produktion der Unternehmen mit den daran hängenden Arbeitsplätzen und der Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger – sowohl mit wichtigen Produkten als auch mit Wärme im Winter. Denn alles, was wir an Gas jetzt einsparen, hilft, die Speicher zu füllen und ein drohendes Szenario einer Gasmangellage im Winter abzuwenden“, so die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Die rechtliche Grundlage für die Genehmigung bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dessen Federführung im Bereich der Umweltressorts liegt.

Hintergrund:

Will bspw. ein Industrieunternehmen zumindest temporär Gas durch einen anderen Energieträger wie bspw. Öl substituieren, bedarf dies in vielen Fällen einer Genehmigung, deren Erteilung bundesimmissionsschutzrechtliche Vorgaben entgegenstehen können. Ein seitens der Bundesregierung angekündigter Comfort Letter, der den Unternehmen und den Genehmigungsbehörden bei der Umrüstung Rechtssicherheit bieten soll, reicht aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nicht aus, um viele der von den Unternehmen geplanten Umrüstungen schnell und rechtssicher zu verwirklichen.

Im Sinne der Krisenvorsorge bittet Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt die Bundesebene daher, die notwendige Rechtssicherheit im Interesse der Unternehmen und Genehmigungsbehörden herbeizuführen.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen