OLG-Präsidentin Marliese Dicke zur neuen Richterin des Verfassungsgerichtshof gewählt

Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung die Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz, Marliese Dicke, zum neuen ordentlichen Mitglied des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Die Wahl war notwendig geworden, nachdem ihr Amtsvorgänger Hans-Josef Graefen in den Ruhestand getreten ist.

Justizminister Mertin gratulierte Dicke herzlich zur Wahl in das höchste rheinland-pfälzische Gericht: „Die Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland hat sich als echte Erfolgsgeschichte erwiesen. Die Verfassungsgerichte in Bund und Ländern sind Garant für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in unserem Land. Um diese Funktion ausüben zu können, benötigen sie allseits anerkannte Richterpersönlichkeiten. Mit Marliese Dicke als neuem Mitglied gewinnt der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof eine solche nicht nur in der Justiz des Landes hochangesehene Richterin.“

Information:

Marliese Dicke trat 1980 als Richterin in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen am Land- und Amtsgericht Mainz sowie dem Ministerium der Justiz wurde sie 1984 am Landgericht Mainz zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Ab 1993 war sie in verschiedenen Positionen im Ministerium der Justiz tätig, von 1998 bis 2009 als Präsidentin des Landesprüfungsamtes für Juristen. Im August 2009 übernahm Marliese Dicke als Präsidentin die Leitung des Landgerichts Mainz, im Juni 2012 die des Landgerichts Koblenz. Seit 1. März 2017 ist sie Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz.

Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts als Vorsitzendem, aus drei weiteren Berufsrichtern und aus fünf weiteren Mitgliedern, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben müssen (ordentliche Mitglieder). Ferner gehören ihm der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts als Vertreter des Vorsitzenden, drei weitere Berufsrichter sowie fünf weitere Mitglieder, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben müssen, als Vertreter der ordentlichen Mitglieder an (stellvertretende Mitglieder). Er ist das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz. Seit seiner Gründung im Jahre 1947 wacht er als „Hüter der Verfassung“ darüber, dass diese von Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz eingehalten wird. Alle staatlichen Stellen sind zur Beachtung der Landesverfassung verpflichtet. Im Streitfall entscheidet der Verfassungsgerichtshof letztverbindlich. Er hat seinen Sitz in Koblenz.

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