Rechnungshof weist auf weitere Risiken für den Landeshaushalt hin

Feststellungen des Rechnungshofs weisen auf mögliche zusätzliche Belastungen des Landeshaushalts hin:

Negative Salden bei Liquiditätspool

Mit Hilfe des 2002 vom Land eingerichteten Liquiditätspools sollten kurzfristige Liquiditätsengpässe u.a. von Landesgesellschaften, Anstalten und Stiftungen durch einen gegenseitigen – internen – Liquiditätsausgleich überbrückt werden. Tatsächlich weist der Liquiditätspool seit Februar 2009 negative Salden aus. Zu deren Ausgleich setzt das Land Kassenverstärkungskredite ein; eine Rechtsgrundlage für diese Verfahrensweise ist im Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2012/2013 vorgesehen.

44 Mio. für Flughäfen 

Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, die EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbH und die Flughafen GmbH Aeroville Zweibrücken erhielten aus dem Liquiditätspool Mittel zum Ausgleich struktureller Defizite und zur langfristigen Finanzierung von Investitionen. Ende 2011 waren dies insgesamt mehr als 41 Mio. €. Können die Darlehen von den Gesellschaften nicht abgelöst werden, wird überwiegend das Land für einen Ausgleich sorgen müssen.

210 Mio. Euro für Nürburgring

Die Nürburgring GmbH und die Motorsport Ressort Nürburgring GmbH verpachteten 2011 ihren operativen Geschäftsbetrieb einschließlich der Rennstrecken sowie das Freizeit- und Businesszentrum für 20 Jahre. Einer Modellrechnung des Rechnungshofs zufolge reichen die Pachterträge der Nürburgring GmbH nicht zur Deckung ihrer Aufwendungen aus. Bis 2030 können Fehlbeträge von insgesamt 210 Mio. € Stützungsmaßnahmen ihrer Gesellschafter erforderlich machen.

13,5 Mio. Euro Steuergeld für eine F1-Veranstaltung

Die Nürburgring GmbH und eine private Betreibergesellschaft schlossen im Dezember 2010 einen Konzessionsvertrag über die Bedingungen zur Durchführung der Formel-1-Veranstaltungen.

Der Fehlbetrag der Nürburgring GmbH aus dem Formel-1 Rennen wird nach den Berechnungen des Rechnungshofs die im Landeshaushalt 2011 bereitgestellten Mittel von 13,5 Mio. € um deutlich mehr als 1 Mio. € überschreiten. 

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