Mehr netto vom Brutto

Brutto- und Nettolohn – kalte Progression: So kassiert der Staat ohne Steuererhöhung seine Bürger jedes Jahr zusätzlich ab

Egal welche Partei in den letzten 50 Jahren das Land regiert hat, egal von welcher Partei der jeweilige Finanzminister kam: Keiner hat die kalte Progression im jeweils geltenden linear progressiven Lohn- und Einkommensteuertarif beseitigt. Alle Finanzminister in dieser Zeit haben mehr oder weniger stillschweigend Jahr für Jahr die Mehreinnahmen durch die kalte Progression verbucht. Diese Einnahmen entstehen aus dem Zusammenwirken von Inflation und dem jeweils geltenden Lohn- und Einkommensteuertarif. Die heimlichen Mehreinnahmen resultieren ausschließlich aus den zu versteuernden Einnahmen, die zwischen dem Grundfreibetrag und dem Spitzensteuersatz liegen. Ganz exakt sind es die Steuern die anfallen, weil der Mittelstandsbauch von einer geraden Linie zwischen dem Eingangssteuersatz und dem Spitzensteuersatz nach oben abweicht und die Eckdaten des Steuertarifs nicht jährlich der Inflation angepasst werden.

Fehlende Anpassungen – Fehlender Ausgleich

Für den einzelnen Steuerzahler hat dies zur Folge, dass das Netto-Einkommen und damit die Kaufkraft die Inflation nicht mehr ausgleicht, obwohl das Brutto-Einkommen oder der Brutto-Lohn in Höhe der Inflationsrate gestiegen ist. Konkret ausgedrückt: Wenn die Einkommenssteigerung die Inflation nicht ausgleicht, trägt die kalte Progression zusätzlich zur Verarmung der arbeitenden Menschen bei. Leider war das in den zurückliegenden 25 Jahren meistens der Fall. Solange der Spitzensteuersatz beim 17-fachen, 12-fachen oder 7-fachen des Durchschnittseinkommens begann, war der Mittelstandsbauch vor allem ein Thema der Wirtschaft sowie der Höher- und Besserverdienenden. Das hat sich jedoch bei der Steuerreform 2002 dramatisch verändert. Der Spitzensteuersatz, der bei dem traditionell linear progressivem Lohn- und Einkommensteuer-Tarif schon mal bei 56 %, später bei 53 Prozent lag, wurde auf 42 Prozent gesenkt. Zudem wurde die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz erhoben wird, weit vorgezogen. Zur Zeit liegt diese Grenze bei 54.950,- Euro und entspricht nur noch dem 1,2-fachen des Durchschnitteinkommens.

Ausbügeln müssen es vor allem die Niedrigverdiener

Aus dem ehemaligen Mittelstandsbauch ist seit der Steuerreform 2002 ein Arbeitnehmerbauch geworden. Seitdem treffen die kalte Progression und die heimlichen Steuererhöhungen vor allem die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen. Das Phänomen entsteht, weil der geltende Steuertarif alles andere als logisch ist. Er folgt vielmehr dem Ziel, möglichst vielen Steuerpflichtigen möglichst schnell höhere Steuern abzuverlangen.

Auf Jahreseinkünfte bis 9.000,- Euro (Grundfreibetrag) werden gar keine Steuern fällig. Zwischen 9.001,- Euro und 13.996,- Euro steigt der Grenzsteuersatz dann von 14 auf 24 Prozent steil an. Anschließend folgt ein flacherer Kurvenverlauf bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 54.950,- Euro. Oberhalb dieser Schwelle ist für jeden zusätzlich verdienten Euro der Spitzensteuersatz von 42 Prozent zu zahlen bis zu einer Einkommensgrenze von 260.532,- Euro. Ab 260.533,- greift die Reichensteuer von 45 Prozent. Von jedem zusätzlich verdienten Euro gehen ab da 45 Cent an den Fiskus.

Alle genannten Eckpunkte gelten für die Besteuerung nach Steuerklasse I (Einzelpersonen, Singles). Bei der Besteuerung nach Steuerklasse III (Ehepaare) verdoppeln sich die Beträge der jeweiligen Steuereckpunkte. Auf die jeweilige Steuerschuld wird dann noch der Soli-Zuschlag in Höhe von 5,5 Prozent sowie je nach Konfession die Kirchensteuer in Höhe von 9 Prozent erhoben.

Das Ende der kalten Progression – ein Gewinn für alle

Die Abschaffung des Arbeitnehmerbauches würde allen Steuerzahlern zu Gute kommen. Insbesondere aber all denjenigen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen dem Grundfreibetrag und dem einsetzenden Spitzensteuersatz von 42 % bei 54.950,- Euro. Gerade in diesem Bereich sind für abhängig Beschäftigte mit Steuerkarte neben den Steuern auch die Pflichtversicherungsbeiträge für die Sozialkassen zu zahlen.

Die Auswirkungen der kalten Progression – deutlich spürbar

Aus den abgedruckten Tabellen können Sie erkennen, wie sich Brutto- und Nettolöhne sowie die Arbeitgeberkosten zueinander verhalten. Zur überproportionalen Steigerung der Steuern bei Lohnerhöhungen folgende Beispiele aus den Tabellen:

Steuerklasse I

  1. a) Der Monatslohn steigt um 18,2 Prozent von 1.100,- Euro auf 1.300,- Euro; Die Lohnsteuer und Kirchensteuer steigt um 333,88 Prozent von 9,26 Euro auf 40,17 Euro.
  2. b) Der Monatslohn steigt um 15,4 Prozent von 1.300,- Euro auf 1.500,- Euro; Die Lohnsteuer und Kirchensteuer steigt um 106,90 Prozent von 40,17 Euro auf 83,11 Euro.
  3. c) Der Monatslohn steigt um 8,7 Prozent von 2.300,- Euro auf 2.500,- Euro; Die Lohnsteuer + Soli-Zuschlag + Kirchensteuer steigen um 18,54 Prozent von 289,28 Euro auf 342,92 Euro.

Steuerklasse III, keine Kinder

  1. a) Der Monatslohn steigt um 8,7 Prozent von 2.300,- Euro auf 2.500,- Euro; Die Lohnsteuer + Kirchensteuer steigt um 71,75 Prozent von 53,41 Euro auf 91,73 Euro.
  2. b) Der Monatslohn steigt um 11,11 Prozent von 2.700,- Euro auf 3.000,- Euro; Die Lohnsteuer + Soli-Zuschlag + Kirchensteuer steigen um 51,10 Prozent von 132,79 Euro auf 200,64 Euro.

Aus den Tabellen siehe hier unten im Folgenden kann leicht jeder für sich entsprechend seines Einkommens die Auswirkungen der kalten Progression herausrechnen.

An der Durchsetzung hapert es

Warum will keine Partei diesen seit Jahren angeprangerten Missstand angehen und die daraus entstehende Steuerungerechtigkeit beseitigen? 2009 zog die FDP unter ihrem Spitzenkandidaten Westerwelle mit dem Slogan: „Mehr Netto vom Brutto“ in den Bundestagswahlkampf. Trotz Regierungsbeteiligung der FDP bis 2013 geschah erkennbar nichts. Die CDU hatte schon 2003 auf ihrem Parteitag in Leipzig eine durchgreifende Reform der Lohn- und Einkommensteuer beschlossen. Die kalte Progression sollte endgültig abgeschafft werden.

–   Entweder durch einen Stufentarif, der jährlich der Inflation entsprechend angepasst werden sollte (Tarif auf Rädern)

–   oder durch einen linear progressiven Steuertarif mit einer unteren Proportionalzone (Eingangssteuersatz) einem danach folgenden linear steigenden progressiven Teil bis zur oberen Proportionalzone (Spitzensteuersatz).

Auch bei diesem Tarif sollten jährlich die jeweiligen Eckdaten der Inflation entsprechend angepasst werden. Obwohl die CDU seit 2005 bis heute in der Regierungsverantwortung steht, ist bis auf kleinste Korrekturen an dem seit 2002 bestehenden Steuertarif nichts geschehen. Nach Berechnungen des Münchener Ifo-Instituts würde der vollständige Abbau des Arbeitnehmerbauches Steuerausfälle von 31,4 Mrd. Euro jährlich zur Folge haben.

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