IHK Trier informiert über den Versand von Wein innerhalb der EU

Trier. Wer Wein in ein anderes Land der EU versenden will, muss neben den umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten ebenfalls verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften beachten. So muss zuvor eine Genehmigung – Bewilligung genannt – von Seiten des Zolls eingeholt und jede Sendung anschließend elektronisch über das IT-Vefahren EMCS (Excise Movement and Control System) abwickelt werden. Dieses Vorgehen ersetzte am 1. Januar 2011 das bis dahin papiergestützte Verfahren „Begleitendes Verwaltungsdokument“ und ermöglicht es dem Zoll, EU-weit Sendungen von unversteuerten Waren elektronisch zu überwachen.

Eine Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK Trier) am Donnerstag, 19. November, 10:00 Uhr, führt in die Grundlagen des innergemeinschaftlichen Verbrauchsteuerrechts ein und stellt die verschiedenen Anbindungsmöglichkeiten zur Abwicklung sowie die Teilnahmevoraussetzungen zur Nutzung der kostenlosen EMCS-Lösung des Zolls vor. Anhand eines Fallbeispiels wird die praxisnahe Abwicklung einer Sendung detailliert besprochen und erläutert. Denn für den  ordnungsgemäßen Ablauf ist grundsätzlich der Versender verantwortlich. Falsche oder fehlerhafte Angaben in den elektronischen Dokumenten können erhebliche Steuerforderungen nach sich ziehen. Dieses Seminar wurde speziell für die Weinwirtschaft konzipiert mit dem Ziel, Betrieben eine kostengünstige Abwicklung von Exportgeschäften zu ermöglichen. Anmeldeschluss ist der 5. November 2015. Kontakt: IHK Trier, Matthias Lex, Telefon: (06 51) 97 77-2 11, E-Mail: lex@trier.ihk.de. 

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