Ein Jahr neues Marktrecht: Licht und Schatten für Veranstalter

Die erste Bilanz der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier zum Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG), das am 18. April 2014 in Kraft getreten ist, fällt durchwachsen aus. „Trotz mancher positiver Ansätze stellt sich die Frage, ob der Landesgesetzgeber die Interessen der Gewerbetreibenden ausreichend berücksichtigt hat“, sagt Michael Kant, Referent Recht der IHK Trier. Zwar habe das LMAMG in der Frage, inwieweit auch an Sonntagen Marktveranstaltungen erlaubt sind, etwas mehr Klarheit gebracht, da bereits zuvor ergangene Rechtsprechung in Gesetzesform gegossen wurde. Zudem sind nun sogenannte Marktsonntage möglich – allerdings mit deutlichen zeitlichen und inhaltlichen Einschränkungen. „Auf der anderen Seite hat das LMAMG zu neuen Unklarheiten und damit Unsicherheiten geführt“, sagt  Kant. So seien neue Markttypen normiert worden, die das Gesetz nur scheinbar deutlich definiere.

„Ein Hauptproblem des LMAMG ist, dass der Landesgesetzgeber eine speziell für Rheinland-Pfalz geltende ,Insellösung‘ geschaffen hat. Verbunden damit sind Rechtsunsicherheiten für jene Marktveranstalter, die über die Landesgrenzen hinweg aktiv sind und nun in Rheinland-Pfalz andere Rechtsgrundlagen als in den übrigen Bundesländern beachten müssen.“ Dort gilt weiterhin auch für Märkte die bundeseinheitliche Gewerbeordnung.   

Auch reduziere sich beispielsweise die Menge von prinzipiell acht möglichen Marktsonntagen einer Gemeinde pro Jahr um die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage. Außerdem hätte sich statt eines eigenen Marktgesetzes für Rheinland-Pfalz eher eine Anpassung des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG) angeboten, um die Festsetzungspraxis an Sonn- und Feiertagen zu regeln, so Kant.

Die IHK Trier hatte sich schon im Vorfeld der Gesetzeseinführung für eine Liberalisierung des Marktrechts ausgesprochen.

Kontakt: IHK Trier, Michael Kant, Telefon (06 51) 97 77-4 10, E-Mail: kant@trier.ihk.de

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