BITT-Technologieberatung fördert technologieorientierte Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz

Bei dem Programm handelt es sich um einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss zu förderfähigen Beratungsleistungen.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweilig gültigen EU-Definition für KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

Was wird gefördert?
– Technologieorientierte Beratungen sowohl durch freie Berater / Beratungsunternehmen als auch durch Hochschullehrer – Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagements – Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben – Inanspruchnahmen von Informationsvermittlungsstellen / Datenbankrecherchen

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 400 Euro pro Tagewerk. Bei Beratungen durch Hochschullehrer oder durch Forschungs- oder Beratungseinrichtungen mit Beteiligung der öffentlichen Hand beträgt der Zuschuss maximal 250 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Bei der Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen / Datenbankrecherchen werden maximal 250 Euro als Zuschuss gewährt: Hierbei können bis zu 15 Inanspruchnahmen innerhalb von drei Jahren gefördert werden.

Wo wird beantragt?
Anträge sind über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) zu stellen. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Mit der Beratung kann begonnen werden, wenn eine Eingangsbestätigung oder der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.

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