Versicherungskennzeichen 2013 für Kleinkrafträder

Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Ab sofort können für Mofas, Mopeds und Roller  die Versicherungskennzeichen für das Jahr 2013 erworben werden.

Die sogenannten Leichtkrafträder, die ein Motorvolumen von bis zu 50 Kubikzentimeter besitzen und eine Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht überschreiten, müssen nicht über das Straßenverkehrsamt gemeldet oder abgemeldet werden. Doch sind die Besitzer dieser Fahrzeuge verpflichtet, sie gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu versichern. Der Besitz einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird durch ein Kennzeichen am Fahrzeug deutlich. Das Kennzeichen ist Jahr für Jahr zu erneuern. Ein neues Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bis spätestens zum 1. März 2013 müssen die Leichtkrafträder, aber auch Stehmobile und bestimmte Krankenfahrstühle, mit dem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein.

Die neuen Nummernschilder tragen die Farbe grün und lösen die bis dato gültigen blauen Kennzeichen ab. Es ist im Hochformat anzubringen. Die Kombination aus drei Buchstaben in der zweiten Zeile des Kennzeichens gibt darüber Auskunft, welcher Versicherer im Schadensfall haftet. Neben der grünen Farbe kann zur Identifikation der Versicherungsgültigkeit zusätzlich das Kalenderjahr am unteren Kennzeichenrand abgelesen werden. 
 

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