Mit 15 PS führerscheinfrei auf die Mosel

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Die Neuregelungen sind in der "Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich" veröffentlicht worden und mit Wirkung vom 17. Oktober 2012 in Kraft getreten. Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW gilt nunmehr folgendes: Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren Sportboote von weniger als 15 Meter Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann.

Mit dieser Änderung hat der Gesetzgeber den Einstieg in den motorisierten Wassersport erleichtert. Auf dem Wasser gelten auch für die mit <15 PS motorisierten Skipperinnen und Skipper die Vorschriften. Also ist es angesagt, sich Revierkundig zu machen, bevor der Schritt aufs Wasser gewagt wird. In Büchern, den sogenannten Törn- oder Revierführern zu den einzelnen Flüssen wird viel Wissen vermittelt. Ergänzende News, Infos, Vorschriften usw. gibt es im Internet kostenlos zu finden. Eine umfangreiche Linksammlung zu den Flüssen im Südwesten findet sich beim Rhein-Boot Netz e.V. im ADAC (www.rbnetz.de). Im dortigen Forum wird auch Anfängern gerne geholfen und es finden sich Videos zur Benutzung der Schleusen, Listen mit Slipstellen und vieles mehr für den Wassersport mit Boot.

 

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