Wer fährt mich zum Arzt?

Eine schwere Erkrankung ist für den betroffenen Patienten immer ein schwerer Schlag. Krebs und Nierenerkrankungen zum Beispiel schränken nicht nur die Lebensqualität sondern auch die Mobilität ein. Gerade in unserer Infrastrukturschwachen Eifel sind die Betroffenen auf Mietwagen- und Taxi-Dienste angewiesen um die zahlreichen ärztlichen Termine wahrnehmen zu können.
Dieser Service wird bei schweren Erkrankungen in der Regel von den Krankenkassen übernommen und zwar immer dann, wenn aus gesundheitlichen Gründen die Fahrt zu einer medizinischen Einrichtung erforderlich wird, ohne dass während dem Patiententransport medizinische Versorgung von Nöten ist. Die Dienstleistung fällt in den Bereich des regulären Personentransports, genauso wie das Taxigeschäft und der Behindertenfahrdienst.

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Der Patientenfahrdienst ist im Gegensatz zum Krankentransport kein Teil des Rettungsdienstes. Die Anbieter von Fahrtendiensten müssen daher nicht die medizinischen Auflagen des Rettungsdienstes erfüllen. Für die meisten Mietwagen- und Taxiunternehmen sind Zusatzleistungen wie der Transport von Rollstuhlfahrern u. Ä. jedoch obligatorisch. Die Fahrer sind, sofern Erforderlich, in der Regel bei Ein- und Ausstieg behilflich.

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Für die Abrechnung mit der Krankenkasse ist jedoch die entsprechende Verordnung der Fahrten durch den Arzt sowie die vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Dies geschieht jedoch nur, wenn die Beförderung im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung zwingend Medizinisch notwendig ist und der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen nicht mit privatem KFZ oder öffentlichem Verkehrsmittel fahren kann. Die Taxiunternehmen der Region sind Ihnen gerne bei der Beratung und Unterstützung zur Krankenbeförderung behilflich.

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