Mit einem stabilen Beitragssatz geht die Rentenversicherung ins neue Jahr

Einige Werte ändern sich. Das Wichtigste im Überblick. Beitragssatz soll bei 18,9 Prozent bleiben Stabil bei 18,9 Prozent soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auch im kommenden Jahr bleiben. Ein entsprechendes Gesetz hat die Bundesregierung noch am 19. Dezember auf den Weg gebracht. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf monatlich 5.950 Euro (bisher 5.800 Euro) oder jährlich 71.400 Euro (bisher 69.600 Euro). Auch wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung.

Altersgrenzen steigen.

Durch eine weitere Stufe der Rente mit 67 steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Alle, die 1949 geboren sind, erhalten die abschlagsfreie Regelaltersrente erst mit 65 Jahren und drei Monaten. Auch bei den anderen Altersrenten steigen die Altersgrenzen allmählich bis zum Jahr 2029 um insgesamt zwei Jahre. Ausnahme: Wer 45 Jahre Pflichtbeiträge hat, kann seine Altersrente aktuell schon mit 65 Jahren ohne Abschlag beziehen. Für Versicherte, die vor 1952 geboren sind, gibt es eine weitere Alternative: Sie können mit 65 abschlagsfrei die Altersrente für Frauen oder die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erhalten. Noch kein Gesetz gibt es zu der von der Großen Koalition geplanten abschlagsfreien Altersrente ab 63 Jahren. Konkrete Auskünfte dazu sind der Rentenversicherung derzeit nicht möglich. Freiwillige Versicherung mit neuem Höchstbeitrag Für freiwillig Versicherte steigt der Höchstbeitrag auf monatlich 1.124,55 Euro (bisher 1.096,20 Euro). Der Mindestbeitrag von 85,05 Euro bleibt gleich. Für das Jahr 2013 kann man noch bis zum 31. März 2014 freiwillige Beiträge zahlen.

Selbstständige zahlen mehr

Für versicherungspflichtige Selbstständige gilt ein neuer Regelbeitrag von monatlich 522,59 Euro (bisher 509,36 Euro). Jahresmeldung schon im Februar – Arbeitgeber müssen künftig ihren Arbeitnehmern bis zum 15. Februar (bisher bis Ende April) die Jahresmeldung aushändigen, die den Vorjahresverdienst bestätigt. Die Jahresmeldung ist wichtig, weil daraus später die Rente berechnet wird.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen