Für die Steuererklärung von Rentnern – Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe

Auch Rentner müssen bis zum 31. Mai 2014 ihre Steuererklärung für das Jahr 2013 beim Finanzamt abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bescheinigt ihren Rentnern dazu auf Wunsch die Höhe der Rente. Ein Anruf unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 100048 016 genügt, und die Bescheinigung wird per Post zugesandt. Auch im Internet kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de („Services > Online-Dienste > Versicherungsunterlagen anfordern und einsehen“) bestellen.  Bei der Einkommenssteuerklärung von Rentnern benötigt das Finanzamt die Anlage R (Renten und andere Leistungen). Hier ist die tatsächlich erhaltene Bruttorente des Jahres 2013 einzutragen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden. Viele Rentner müssen übrigens keine Steuern zahlen. Wer im Jahr 2013 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 14 800 Euro jährlich ist (bei Verheirateten rund 29 600 Euro jährlich) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden.

Die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ informiert übersichtlich und verständlichen zum Thema. Sie ist kostenlos und kann angefordert werden bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer (Telefon 06232 17-2034, Fax 06232 17-2844, E-Mail presse@drv-rlp.de). Unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de kann die Broschüre heruntergeladen werden. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 – 6. Auskünfte zu konkreten steuerlichen Fragen können und dürfen aber nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.

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