Flüchtlinge: Fragen und Antworten zum Thema Familie und Kinder

Was bedeutet „Familiennachzug“?

Nach dem Aufenthaltsgesetz ist es für Ausländer, die im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, möglich, im Rahmen des sogenannten „Familiennachzugs“ ihre Familienangehörigen nach Deutschland zu holen. Voraussetzung ist, dass sie über ausreichend Wohnraum verfügen und den Lebensunterhalt ihrer Familie sichern können. In der Regel ist der Familiennachzug nur für die Kernfamilie möglich, also für Ehegatten und minderjährige ledige Kinder. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie weitere Informationen zum Familiennachzug.

Wie werden Kindern von Asylbewerbern betreut?

Kinder haben, nachdem sie mit ihren Eltern in den Kommunen angekommen sind, ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wie alle anderen Kinder auch einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, für die älteren Kinder und Jugendlichen gilt die allgemein übliche Schulpflicht. Kinder besuchen die Kita beziehungsweise eine örtliche Schule. Neben der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung gibt es eine Basis- und Intensivförderung für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf, die 100 bzw. 200 Stunden pro Jahr und Kita umfasst und von zusätzlichen Sprachförderkräften erteilt wird. Im schulischen Bereich wurden unter anderem Lehrerstellen für Sprachförderung aufgestockt sowie Feriensprachkurse und Hausaufgabenhilfe ausgebaut. Für Kinder, die Sozialleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können über das Bildungs- und Teilhabepaket verschiedene Kosten übernommen werden.

Wo finden Kita-Fachkräfte Informationen zum Umgang mit Flüchtlingskindern und deren Familien?

Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat auf dem rheinland-pfälzischen Kita-Server eine eigene Rubrik zusammengestellt, in der Kita-Fachkräfte Antworten auf Fragen nach dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz finden, Hinweise zum Umgang mit traumatisierten Kindern, zum Erreichen der Eltern sowie zu speziellen Fortbildungsangeboten für Fachkräfte. Im Servicebereich stehen weitere Links zu Beratungsstellen, Migrationsdiensten, Dolmetschern und Sprachmittlern sowie Literaturhinweise und weiteres nützliches Material bereit.

Welche Angebote gibt es für Flüchtlingsfamilien in Rheinland-Pfalz?

Die Servicestelle „Netzwerk Familie stärken“ hat eine Liste mit Angeboten für Flüchtlingsfamilien in Rheinland-Pfalz zusammengestellt, die dort zum Download bereit steht.

Welche Unterstützung gibt es für die Arbeit mit Flüchtlingskindern?

Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz hat auf der Seite Kinderrechte.rlp.de umfangreiche Informationen und Material zum Themenbereich Flucht zusammengestellt. Dort kann auch eine Liste mit Leseempfehlungen für unterschiedliche Altersgruppen abgerufen werden. Die Stiftung Lesen hat verschiedene Projekte mit Partnern wie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung oder dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Vorlesen und Erzählen für Flüchtlingskinder und ihre Familien gestartet. Dazu gehören eine Übersicht von mehrsprachigen Büchern zur Wortschatzerweiterung, textfreien Bilderbüchern, Wörter- und Bildkarten, Spielbüchern und Bücher für ältere Kinder.

Welche Möglichkeiten gibt es im Sport?

Der Landessportbund unterstützt die Vereine bei ihrer Integrationsarbeit. Er hat einen Flyer herausgegeben, der den Vereinen den Einstieg erleichtern soll. Darüber hinaus hat der rheinland-pfälzische Sport eine Anlauf- und Beratungsstelle eingerichtet. Der Kontakt kann über den Landessportbund Rheinland-Pfalz hergestellt werden. Zusätzlich können ab sofort integrative Maßnahmen und Projekte rheinland-pfälzischer Sportvereine auf Antrag eine finanzielle Unterstützung erfahren. Die Stiftung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz und die Lotto Initiative „Kinderglück“ stellen hierzu finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Antragsstellung erfolgt unbürokratisch über ein zweiseitiges Formular. Ein Informationsblatt zur Verfahrensweise und das Antragsformular sind auf der Internetseite des Landessportbundes hinterlegt. Die Sportbünde in Rheinland-Pfalz haben grundsätzlich über die Aachen-Münchener Versicherung einen Rahmenversicherungsvertrag (Unfall und Haftpflicht) für ihre Vereine abgeschlossen, mit der deren Mitglieder versichert sind. Flüchtlinge, die Sport im Verein betreiben, aber noch kein Vereinsmitglied sind, sind dadurch über die Aachen-Münchener Versicherung unfall- und haftpflichtversichert.

Alle Informationen können auf der Internetseite www.bernkastel-wittlich.de/fluechtlingshilfe.html aufgerufen werden.

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