Wohnraumförderung 2013

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist darauf hin, dass das Land Rheinland-Pfalz für die Programme der sozialen Wohnraumförderung die Haushaltsmittel für das Programmjahr 2013 freigegeben hat. Ab sofort können Anträge für Wohneigentums-, und Modernisierungsmaßnahmen gestellt werden.

Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen sowie den Ersatzneubau nach Abriss fördert das Land Rheinland-Pfalz mit Zinsgarantien für Darlehen. Die Konditionen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Der Zinssatz beträgt in den ersten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung.

Wer seine Wohnimmobilie modernisieren möchte, kann eine Zinsgarantie für ein Darlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Hausbank zu einem anfänglichen Zinssatz von 1,7 Prozent jährlich beantragen. Der Förderkatalog umfasst unter anderem energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien und barrierefreie Maßnahmen.

Im Modernisierungsprogramm bietet das Land auch Investitionszuschüsse in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegen müssen, an.

Für die Inanspruchnahme der Förderungen im Modernisierungsprogramm sind bei selbst genutzten Wohnungen Einkommensgrenzen zu beachten. Handelt es sich hingegen um vermietete Wohnungen, ist nach Abschluss der Arbeiten eine Anfangsmiete von 4,65 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zu beachten.

Weitere Informationen über die genannten Förderungen sowie die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Verena Müller, Zimmer 303, Telefon: 06592/933-220 oder auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz unter www.isb.rlp.de.

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