Armutsgefährdungsquote steigt auf 15 Prozent

Im Jahr 2011 waren 15,1 Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung, d. h. gut jeder siebte Einwohner, von Armut bedroht. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems auf Basis der Ergebnisse des Mikrozensus 2011 mitteilt, liegt die Armutsgefährdungsquote für Rheinland-Pfalz damit über den Werten der Vorjahre (2010: 14,8 Prozent; 2009: 14,2 Prozent) und genau im Bundesdurchschnitt. Deutschlandweit weisen für das Jahr 2011 fünf Länder niedrigere Armutsgefährdungsquoten auf, wobei auch in den meisten anderen Bundesländern ein Anstieg der Quote zu verzeichnen ist.

Gemäß EU-Konvention ist die Armutsgefährdungsquote definiert als Anteil der Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der jeweiligen Bevölkerung beträgt. Das hier verwendete Konzept der relativen Einkommensarmut dient somit in erster Linie der Messung der Einkommensverteilung. Der 60-Prozent-Wert wird auch als Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet. Unter Zugrundelegung des mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet (Bundesmedian) liegt er für einen Einpersonenhaushalt bei 848 Euro. Für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren errechnet sich – unter Berücksichtigung der Kostenersparnis in einem Mehrpersonenhaushalt – eine Armutsgefährdungsschwelle in Höhe von 1.781 Euro.

Differenziert nach verschiedenen Bevölkerungsgruppen ergeben sich folgende Werte:

Lebensalter: In erhöhtem Maß von Armut bedroht sind unter 18-Jährige (19,3 Prozent) sowie die 18- bis unter
25-Jährigen (21,6 Prozent), die sich noch überwiegend in der Ausbildung befinden dürften. Auch für die Gruppe der 65-Jährigen und Älteren liegt die Armutsgefährdungsquote mit 16,8 Prozent über dem Durchschnitt der Bevölkerung.

Geschlecht: Die Armutsgefährdungsquote der rheinland-pfälzischen Männer (14,1 Prozent) liegt gut zwei Prozentpunkte unter der Quote der Frauen (16,2 Prozent). Eine niedrigere Armutsgefährdungsquote für Männer ist über alle in die Betrachtung einbezogenen Altersgruppen festzustellen. Insbesondere ältere Frauen (65 Jahre und älter) weisen eine deutlich höhere Armutsgefährdung auf (20 Prozent) als gleichaltrige Männer (12,8 Prozent). Hier dürften – z. B. durch Kindererziehungszeiten oder die Pflege von Angehörigen – unterbrochene Erwerbsbiografien der Frauen eine Rolle spielen.

Haushalts- und Familienzusammenhang:
In besonderem Maß armutsgefährdet sind Alleinerziehende (zumeist Frauen) und deren Kinder unter 18 Jahren, die eine Armutsgefährdungsquote von 46,6 Prozent aufweisen. Die Armutsrisikoquote einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern liegt dagegen bei 12,4 Prozent.

Qualifikationsniveau: Geringqualifizierte weisen mit 28,7 Prozent eine fast sechsmal so hohe Armutsrisikoquote auf wie Hochqualifizierte (5 Prozent).

Erwerbsstatus: Unter allen betrachteten Bevölkerungsgruppen sind Erwerbslose am stärksten von Armut bedroht. Die Quote lag im Jahr 2011 bei 54,1 Prozent.

Migrationshintergrund: Auch Menschen mit Migrationshintergrund (Armutsgefährdungsquote von 27,5 Prozent) waren in erhöhtem Maß von Armut bedroht.

Regionale Betrachtung

Unter den rheinland-pfälzischen Regionen weist die Rheinpfalz das geringste Armutsrisiko auf. Gemessen am Bundesmedian sind dort 13,3 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht. In der Region Trier sind es 14,1 Prozent, in der Region Mittelrhein-Westerwald 15,1 Prozent, in der Region Rheinhessen-Nahe 16,7 Prozent sowie in der Westpfalz 16,8 Prozent. Bundesweit die niedrigsten Armutsgefährdungsquoten mit Werten von unter 10 Prozent weisen verschiedene Regionen in Baden-Württemberg und Bayern, die höchsten Quoten mit Werten um die 25 Prozent Regionen in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen auf.

Die Armutsgefährdung kann nach verschiedenen Maßstäben betrachtet werden. Neben dem Vergleich mit dem mittleren Einkommen im Bundesgebiet kann auch der Median des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Region zugrunde gelegt werden.

Einkommensreichtumsquote

Als Gegenstück zur Armutsgefährdungsquote ist die Einkommensreichtumsquote anzusehen, die nach herrschender Meinung den Anteil der Personen wiedergibt, deren Einkommen 200 Prozent des mittleren Einkommens übersteigt. Unter Zugrundelegung des mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet liegt der 200-Prozent-Wert für einen Einpersonenhaushalt bei 2.827 Euro. Für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren errechnet sich ein Betrag von 5.936 Euro. Auf Basis des Bundesmedians beträgt die Einkommensreichtumsquote für Rheinland-Pfalz 8,9 Prozent; vier Bundesländer weisen eine höhere Quote auf.

Diese und weitere umfangreiche Daten, die im Rahmen der »Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik« durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder regelmäßig aktualisiert und erweitert werden, finden Sie – ergänzt um ausführliche methodische Erläuterungen – im gemeinsamen Statistik-Portal unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de, oder über einen Link auf unserer Homepage unter der Rubrik »Sozialberichterstattung«.

Die Armutsgefährdungsquoten 2011 und 2010 für Rheinland-Pfalz nach soziodemografischen Merkmalen sind in einer Tabelle unter www.statistik.rlp.de im Themenbereich »Soziales« dargestellt.

 

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