Zur Diskussion um die Vertretungsverträge an rheinland-pfälzischen Schulen nimmt das Bildungsministerium Stellung

In einer Anfragenserie hat die CDU-Landtagsfraktion die Situation der im rheinland-pfälzischen Schuldienst vorhandenen Vertretungsverträge auf lokaler Eben abgefragt. Die immer gleichlautenden Interpretationen der CDU-Abgeordneten in lokalen Presseerklärungen machen eine Klarstellung der Lage durch das Bildungsministerium notwendig:

Zu den transportierten Zahlen:

Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt derzeit rund 40.000 hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte. Sofern einzelne dieser Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, beispielsweise wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit durch die Schulaufsicht in der ADD Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zu Grunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Die zu vertretende Lehrkraft hat zudem ein Rückkehrrecht auf „ihre“ Stelle! Die Anzahl der im Land abgeschlossenen Vertretungsverträge entspricht im Monatsdurchschnitt einem Umfang von 2.000 Vollzeitstellen.

Die bei der Beantwortung der CDU-Anfragenserie angegebenen Daten beinhalten neben Vertretungsverträgen für längerfristigen Ersatz auch die von den Schulen im Rahmen des Projektes Erweiterte Selbstständigkeit (PES) abgeschlossenen Verträge zur Abdeckung von kurzfristigem Unterrichtsausfall, weil mit den derzeit zur Verfügung stehenden Auswertungsmöglichkeiten aus der bei der ADD geführten Personaldatenbank eine Differenzierung noch nicht möglich ist. Eine Vermischung von Vertretungsverträgen, die von der Schulaufsicht in der ADD fast durchweg mit voll ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern für längere Zeiträume abgeschlossen werden, und von PES-Verträgen, die die Schulen mit pädagogisch vorgebildeten Personen für kurzfristigen Bedarf abschließen, ist hoch problematisch.

Im Rahmen des Projekts Erweiterte Selbstständigkeit (PES) erhalten die Schulen eigene Budgets, um kurzfristigen Vertretungsbedarf – oft nur für zwei, drei Wochen und für wenige Stunden – zu decken. Die Schulen prüfen die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern direkt (bezogen auf die Fachkenntnisse und pädagogische Eignung) und entscheiden auch selbst über den Einsatz. PES-Kräfte schließen die entsprechenden kurzfristigen Arbeitsverträge fast ausnahmslos ergänzend zu anderen Tätigkeiten ab oder nutzen sie zur Erweiterung und Verbesserung ihrer pädagogischen Fähigkeiten, nicht aber als Haupterwerbsquelle. Aktuell nutzen 787 Schulen im Land die Möglichkeit, über PES kurzfristige Ausfälle von Lehrkräften zu decken.

Zu den eigentlichen Vertretungsverträgen:

Vor dem Abschluss der Vertretungsverträge wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf in einer Schule auch anderweitig abgedeckt werden kann, z.B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiterbesteht oder aber neu besteht. Während des Schuljahres findet dann – entsprechend der Personallage in den Schulen – eine ständige Nachsteuerung statt, indem neue Vertretungsverträge abgeschlossen aber auch einmal abgeschlossene Vertretungsverträge beendet werden, sobald die zu vertretende Lehrkraft zurückkehrt.

Die Laufzeit von Vertretungsverträgen orientiert sich immer an der Dauer des Vertretungsbedarfs. Sie endet mit dem Wegfall des Vertretungsgrundes. Ist es absehbar, dass der Vertretungsbedarf über ein laufendes Schuljahr hinausgeht und auch im nächsten Schuljahr weiter besteht, verlängert sich der jeweilige Vertretungsvertrag auch über die Sommerferien hinaus. Diese Praxis gibt es bei Weitem nicht in allen Bundesländern. Nach aktuellem Stand laufen in Rheinland-Pfalz Vertretungsverträge im Umfang von rund 1.300 Vollzeitstellen über die Sommerferien hinweg und werden durchbezahlt.

Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich beispielsweise die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person endet oder mit Erreichen einer Höchstfrist, die je nach Bedarfslage bis zu einem Zeitpunkt sechs Wochen nach den Sommerferien betragen kann. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien und gegebenenfalls über die genannte 6-Wochen-Frist im neuen Schuljahr hinaus beschäftigt werden.

Neue Wege zur Deckung des Vertretungsbedarfs:

Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool mit zunächst 200 dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet. Weitere 100 Planstellen folgen zum kommenden Schuljahr. 2016 soll der Vertretungspool 1.000 unbefristete Planstellen umfassen. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen.

Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der Ausbau des Vertretungspools hat – geplant und gewünscht – eine Reduzierung der Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zur Folge. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der durch kurzfristige Erkrankungen hervorgerufene Ausfall von Lehrkräften, ist über einen solchen Pool allerdings nicht vollständig zu decken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig – wenn auch in deutlich geringerem Umfang – benötigt.

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