Verraten und Verkauft

Mainz/Kröv-Bausendorf/Traben-Trarbach. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung in  Kröv staunten am vergangenen Freitag, dem 28. Juni 2013, nicht schlecht, als der Briefträger das Kuvert aus dem Innenministerium in Mainz übergab. Nicht anders wird es den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in Traben-Trarbach ergangen sein. Das Schreiben des Innenministeriums der Rot-Grünen Landesregierung war noch nicht einmal persönlich an den Bürgermeister gerichtet. Sozusagen vor vollendete Tatsachen gesetzt, wurde auf unpersönlichste Art und Weise pauschaliert: „Sehr geehrte Damen und Herren“ die Zwangsfusion diktiert.
Gleich auf der ersten Seite des Schreibens heißt es:
„Nach § 3 Abs.5 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform wird eine Gebietsänderung, die aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist und nicht freiwillig erfolgt, nach vorheriger Anhörung der beteiligten Gebietskörperschaften ohne derer Zustimmung durch Gesetz geregelt“.

§ 1 des neuen Landesgesetzes, beschlossen von der Rot-Grünen Landesregierung:kroev_verraten_verkauft_27_13

Die Verbandsgemeinden „Kröv-Bausendorf“ und „Traben-Trarbach“ werden zum 1. Juli 2014 aufgelöst. Aus ihren Ortsgemeinden wird zum 1. Juli 2014 eine neue Verbandsgemeinde gebildet.

§ 2: Die neue Verbandsgemeinde führt den Namen „Traben-Trarbach“ ihr Sitz ist die Stadt Traben-Trarbach.

§ 3: … die Amtszeit der jeweils am 30.Juni 2014 amtierenden Bürgermeister enden mit Ablauf des 30. Juni 2014.

Den vollständigen Wortlauft des Gesetzentwurfes finden Sie unter www.eifelzeitung.de

Der Schreibstil kann auch als „diktatorisches Geschreibsel“ interpretiert werden. Das Volk, „die Untertanen“ haben zu gehorchen – Basta!
Im Vorwort zum Gesetz­entwurf der Landes­regierung heißt es:
Im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform sollen die Gebiets- und Verwaltungsstrukturen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden optimiert werden. Ziel sei eine weitere Steigerung der Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden.

Nur Verbandsgemeinden ab 12.000 Einwohner seien ausreichend leistungsfähig, wettbewerbsfähig und hätten Verwaltungskraft. Kröv-Bausendorf (8.700 Einw.) und Traben-Trarbach (9200 Einw.) unterschreiten die gesetzliche Mindesteinwohnerzahl.
Weil Kröv-Bausendorf und Trarben-Trarbach nicht freiwillig fusionieret haben, muss nunmehr aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz nach § 3 Abs. 5 KomVwRGrG zum 1. Juli 2014 zwangsfusioniert werden. Die neue Verbandsgemeinde soll dann Traben-Trarbach heißen. Per Landesgesetz soll der Name „Kröv-Bausendorf“ vollständig verschwinden. Alternativen gibt es laut Landesgesetz keine.

Das Innenministerium meint, dass man mit der Bildung der neuen Verbandsgemeinde zum 1. Juli 2014 erhebliche Kosteneinsparungen zum Ziel habe. Auch Einsparungen bei Personal- und Sachkosten sollen
durch das Gesetz erreicht werden. Gleichzeitig steht in dem neuen Gesetz, dass anfangs „geringfügig“ zusätzliche Kosten entstehen, die man nicht genau bestimmen kann.  Es wir auch darauf hingewiesen, dass weder Kröv-Bausendorf, noch Traben-Trarbach, noch die neue Gebietskörperschaft mit Bezug zu dieser Reform weder vor noch nach  der vollzogenen Reform finanzielle Vorteile zulasten des Landeshaushaltes oder des kommunalen Finanzausgleichs zustehen werden.

Dass es sich bei der angestrebten, sogenannten Kommunal- und Verwaltungsreform um eine parteipolitische „Fehlgeburt“ der SPD handelt, wird immer deutlicher. Diese Reform hat weder Hand noch Fuß, geschweige denn steht ein schlüssiges Konzept dahinter. Ausgerechnet die „Genossen“, die sich mit der Nürburgring-Pleite den für Rheinland-Pfalz zweifellos größten Finanzskandal geleistet haben, wollen jetzt per Gesetz über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg ein Konstrukt zusammen zimmern, das nach Meinung der Eifel-Zeitung in keinster Weise für das Gemeinwohl erforderlich ist.

Das Schicksal von Verbandsgemeinden einzig über die Zahl der Einwohner zu entscheiden, ist völlig an der Realität vorbei geplant. Wir leben in einer sehr ländlich geprägten Flächenregion, die in keinster Weise mit Gebietskörperschaften in dichtbesiedelten Ballungsgebieten gleichgesetzt werden kann. Außerdem scheint reichlich Willkür als Kriterium für die Auswahl im „Spiel“ gewesen zu sein. Andere Kommunen werden bis 2019 in Ruhe gelassen. Bestraft werden jetzt die Kommunen, die finanziell auf gesunden Beinen stehen.

Noch ist nicht aller Tage Abend! Es bleibt immer noch die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen.

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