Unions-Medienpolitiker fordern mehr Transparenz bei der Besetzung der ZDF-Gremien und Mitsprache für Länderparlamente

Vertreter der Länderparlamente sollen – anders als es bisherige Praxis ist – bei der künftigen Besetzung der Gremien des ZDF mehr Mitspracherecht bekommen und beteiligt werden. Dafür müssen die Landesparlamente schon jetzt in die Verhandlungen für den neuen ZDF-Staatsvertrag mit eingebunden werden, mehr Transparenz bei der Auswahl und Besetzung der Gremien sei dringend notwendig. Auch sollen die Landesparlamente selbst – als Legislativ im Verhältnis zur Exekutive – stärker im ZDF-Fernsehrat vertreten sein. Dafür hat sich die AG Medien der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz unter der Leitung ihrer Vorsitzenden, Julia Klöckner MdL, nach einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern des ZDF ausgesprochen. Vorschlag der Unions-Medienpolitiker ist es, für die Länder je zur gleichen Hälfte Vertreter der Legislative und der Exekutive in dem Gremium zu platzieren.

Der ZDF-Staatsvertrag ist in Hinblick auf die Zusammensetzung der Gremien des ZDF laut Bundesverfassungsgericht nicht verfassungskonform. Bis spätestens 30. Juni 2015 müssen die Bundesländer eine verfassungsgemäße Neuregelung finden. Das Gericht legt fest, dass die staatsferne Gesellschaft den Rundfunk kontrollieren soll. Politik kann auch dabei sein. Auf jedes der „Staatsbank“ zuzurechnende Mitglied sollen mindestens zwei staatsferne Mitglieder in den ZDF-Aufsichtsgremien kommen. Dies betrifft Fernsehrat, Verwaltungsrat und Ausschüsse.

Das Bundesverfassungsgericht habe auch die „r-Liste“ als verfassungswidrig verworfen. Aus Unions-Sicht ist die r-Liste verfassungskonform umzugestalten. Dabei kann sie in ihrer neuen Ausprägung als Instrument genutzt werden, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Berücksichtigung kleinerer Gruppen, nicht kohärent organisierter Perspektiven und Dynamisierung zur Verhinderung von Versteinerungen zu ermöglichen. Nach Ansicht der AG Medien der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz gilt es, hier einerseits den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genüge zu leisten. Andererseits sollte, um eine effektive Arbeit des Gremiums zu ermöglichen, auch eine gewisse Kontinuität bei den Mitgliedern der gesellschaftlichen Gruppen gewahrt bleiben.

Zudem halten die Unionspolitiker eine Verkleinerung des Fernsehrates von derzeit 77 auf 60 Mitglieder für sinnvoll. Für die Verkleinerung des Gremiums spreche, dass mit einer gesteigerten Arbeitsfähigkeit und damit einer höheren Effektivität des Fernsehrates gerechnet werden kann. Hinzu käme die positive Außenwirkung, die mit der „Verschlankung“ des Gremiums einhergehen würde.

Mit Blick auf den geplanten öffentlich-rechtlichen „Jugendkanal“ sind sich die Unionsvertreter einig, dass ein Angebot für Heranwachsende und junge Erwachsene von ARD und ZDF prinzipiell zu begrüßen ist. Julia Klöckner, Vorsitzende der AG Medien, betont: „Damit öffentlich-rechtlicher Rundfunk für die Zielgruppe der jungen Generation wieder attraktiver wird, ist ein multimediales Angebot für junge Leute von ARD und ZDF wünschenswert. Jugend-Kanal ist hierfür aber der falsche Begriff, weil es sich hier um ein mindestens trimediales Angebot handeln müsse.“ Um einem solchen multimedialen Angebot zum Erfolg zu verhelfen, sollte im Länderkreis auch über den Sendungsbezug und die Sieben-Tage-Regelung gesprochen werden. Gleichwohl betont die AG Medien, dass sowohl der Finanzrahmen von 45 Millionen Euro wie auch die Zielgruppendefinition durchaus kritisch zu sehen sind. Daher wird empfohlen, nach einer Anlaufphase des multimedialen Angebots eine Evaluierung vorzunehmen.

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