Schüler müssen besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden

Dr. Axel Wilke, Foto: axel-wilke.de

Dr. Axel Wilke: Strafbarkeitslücke bei sexuellem Missbrauch von Schülern muss endlich geschlossen werden.

„Schüler müssen besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden“, so der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Axel Wilke. Die Landesregierung habe zwar vor mehr als einem Jahr eine entsprechende Bundesratsinitiative angekündigt. Einen konkreten Antrag habe man bislang aber nicht zu Gesicht bekommen, kritisiert Wilke. Seine Fraktion habe daher heute erneut einen entsprechenden Antrag beschlossen. Mit ihm soll eine Strafbarkeitslücke im Gesetz geschlossen werden.

Dr. Axel Wilke, Foto: axel-wilke.de
Dr. Axel Wilke, Foto: axel-wilke.de

„Die Schule ist für die Entwicklung und Ausbildung junger Menschen von wesentlicher Bedeutung. Schüler müssen deshalb im schulischen Raum unter dem uneingeschränkten staatlichen Schutz stehen. Das beinhaltet auch den umfassenden Schutz von Schülern vor sexuellen Grenzüberschreitungen. Eltern erwarten deshalb völlig zu Recht, dass sexuelle Übergriffe in jedem Fall strafrechtlich verfolgt und sanktioniert werden. Die derzeitige Regelung im Strafgesetzbuch wird diesem Anspruch allerdings nicht immer gerecht. Beispielsweise können Zweifel an einer Strafbarkeit bestehen, wenn ein Lehrer den Schüler nur aushilfsweise betreut. Eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs kann dann von Zufällen abhängen – etwa von der konkreten Zahl von Vertretungsstunden, die der Lehrer gehalten hat. Hierdurch bedingt sind in der Vergangenheit einzelne Entscheidungen, die das derzeit geltende Recht anwenden, auf Unverständnis in der Öffentlichkeit gestoßen. Diese Lücke im Gesetz muss geschlossen werden. Die Landesregierung sieht das auch so, ist einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag aber bislang schuldig geblieben. Schüler müssen im schulischen Raum endlich umfassend vor sexuellen Übergriffen geschützt sein – gegenüber jedem Lehrer ihrer Schule und unabhängig vom Stundenplan!“ so Dr. Wilke.

Hintergrund:

Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte sich der rheinland-pfälzische Landtag bereits im Frühjahr 2012 mit dem Thema befasst (vgl. Drs. 16/1192). Einstimmig hatte der Landtag die Landesregierung seinerzeit aufgefordert, „umfassend, aber zügig zu prüfen, ob eine Klarstellung bzw. Neufassung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB ein geeignetes Mittel ist, sexuellen Übergriffen in Obhutsverhältnissen noch besser zu begegnen“ (vgl. Drs. 16/1544, Plenarprotokoll 16/33, S. 2060ff.).

Im November 2012 hat die rheinland-pfälzische Landesregierung angekündigt, „nun“ konkrete gesetzliche Änderungen im Strafgesetzbuch vorzuschlagen (Pressemeldung des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 14. November 2012). Dessen ungeachtet ist sie bislang nicht mit einem konkreten Entwurf in Erscheinung getreten.

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