Rheinland-Pfalz führt Klagerecht für den Tierschutz ein – Ministerin Höfken will Tieren eine Stimme geben

Rheinland-Pfalz. „Das Klagerecht für Tierschutzverbände ist ein großer Erfolg für den Tierschutz in Rheinland-Pfalz. Damit wird Tieren endlich ein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren Gunsten klagen und ihre Interessen geltend machen kann.“ So kommentierte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken den Beschluss des Landtags am 26.03.2014 zur Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechtes. „Bislang kann niemand zugunsten der Tiere klagen, wohl aber können zum Beispiel Tierhalter gegen zu hohe Auflagen klagen. Dieses Ungleichgewicht wollen wir nun aufheben und den Tieren eine Stimme geben“, so Höfken am 26.03.2014 im Plenum.

Das Gesetz ermöglicht es Tierschutzvereinen schon bei der Genehmigung zur Tierhaltung mitzuwirken, zum Beispiel bei großen Mastanlagen. Die Mitwirkung sei wesentlich, um Verfehlungen von vornherein auszuschließen. Bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht können sie klagen – etwa bei Tierversuchen an Wirbeltieren, beim Schnäbelkürzen von Hühnern oder wenn Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden. Die Mitwirkungs- und Klagerechte gelten nur für gemeinnützige Tierschutzvereine, die vom Land anerkannt werden.

Eine „Klageflut“, wie von der Opposition prophezeit, sei nicht zu befürchten. In den Ländern, die bereits die Tierschutzverbandsklage eingeführt haben, gab es bislang nur wenige Klagen. Auch die Erfahrung mit dem Umweltverbandsklagerecht zeige, dass die Vereine sehr verantwortungsvoll damit umgehen. Die von den Regierungsfraktionen eingebrachten Änderungsanträge zielen darauf ab, die im Bundesnaturschutzgesetz verankerten, wissenschaftlichen Zoos von der Klage auszuschließen – sehr wohl aber bei der großen Zahl der Tierparks und Gehege die Klage möglich zu machen. Damit seien wesentliche Forderungen der Tierschutzverbände erfüllt.

Rheinland-Pfalz ist nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland das vierte Bundesland mit Tierschutzklagerecht. „Damit setzen wir die Bundesregierung weiter unter Druck, endlich eine bundesweite Regelung auf den Weg zu bringen“, so die Ministerin. „Rheinland-Pfalz ist Vorreiter beim Tierschutz – auch über unsere Landesgrenzen hinweg. Mit der Verbandsklage setzen wir einen weiteren Meilenstein für die Rechte der Tiere, führte Höfken aus. So habe die Landesregierung ihre Programme für die Landwirtschaft so ausgerichtet, dass die tiergerechte Haltung besonders gefördert werde. Auch auf Bundesebene habe sich die Landesregierung erfolgreich für bessere Haltungsbedingungen bei Legehennen und Kaninchen sowie für eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung oder bessere Transportbedingungen für Schlachttiere eingesetzt.

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