Politik darf Krankenhäuser nicht alleine lassen und muss dem Ärztemangel im ländlichen Raum wirksam begegnen

Mainz. Der Landkreistag Rheinland-Pfalz hat anlässlich seiner Öffentlichen Hauptversammlung die Politik aufgefordert, die Krankenhäuser gerade im ländlichen Raum besser als bisher zu unterstützen sowie dem Problem des Ärztemangels wirksam zu begegnen. „Gerade im ländlichen Raum müssen die Krankenhäuser finanziell so ausgestattet sein, dass sie auch ohne die Erbringung zusätzlicher Leistungen ihren Versorgungsauftrag erfüllen können. Die Krankenhäuser benötigen substanzielle Soforthilfen“, so der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Hans Jörg Duppré.Darüber müssten zur Behebung des Ärztemangels auf dem Land alle Beteiligten an einem Strang ziehen und insbesondere die Landkreise besser in die Versorgungsplanung einbezogen werden. Ein kraftvolles gemeinsames Agieren fehle bislang. Die stationäre medizinische Versorgung sei seit Jahrzehnten ein Kernbereich der gesundheitlichen Verantwortung der Landkreise. „Die Krankenhäuser in den Landkreisen gewährleisten eine flächendeckende Versorgung mit stationären medizinischen Leistungen, insbesondere der Grundversorgung, die rund um die Uhr und ganzjährig zur Verfügung steht. Dies wird noch nicht hinreichend von den Krankenkassen als den Trägern der Betriebskosten honoriert“, bemängelte Duppré.

„Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, aber auch des zunehmenden Ärztemangels, kommt den ländlichen Krankenhäusern mit Blick auf eine wohnortnahe Grund- und Regelversorgung eine besondere Bedeutung zu“, stellte der Vorsitzende des Landkreistages fest. Darüber hinaus sprach Duppré das Problem des Ärztemangels im ländlichen Raum an: Bereits seit Langem forderten die Landkreise Modelle zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Menschen, wie etwa Ärztehäuser und Gesundheitszentren, einzurichten sowie Projekte zur Delegation ärztlicher Leistungen durchzuführen.
Um die Bedarfsplanung mit beeinflussen zu können, müsse bundesgesetzlich sichergestellt werden, dass die kommunale Ebene mit hinreichenden Mitwirkungsbefugnissen in den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen vertreten sei, führte der Vorsitzende des Landkreistages aus.

Der Bundesgesetzgeber müsse außerdem die Primärversorgung in den Mittelpunkt seiner Aktivitäten rücken. „Vor allem bedarf es wirksamer Instrumente zur Bekämpfung der Unterversorgung insbesondere im hausärztlichen Bereich. Dazu kann auch die Pflicht gehören, Nachbesetzungsanträge grundsätzlich abzulehnen, wenn in einem Planungsbereich deutliche Überversorgung herrscht“, so Duppré abschließend.

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