Nutzen für Allgemeinheit

Finanzminister Carsten Kühl sprach im Bundesrat zur Lage in Kommunen, die von der Bundeswehrreform und der Schließung von Bundeswehrstandorten betroffen sind. Er forderte von der Bundesregierung „eine Politik der Flächenentwicklung, die die wirtschaftlichen Ergebnisse auf Seiten des Bundes nicht zum Maß aller Dinge macht.“

Immer dann, wenn eine Kommune ehemals militärisch genutzte Flächen für nichtwirtschaftliche Aktivitäten entwickeln wolle, solle es zu angemessenen, aber deutlichen Kaufpreisminderungen kommen können. „Nicht das einzelwirtschaftliche Interesse des Bundes, sondern eine volkswirtschaftlich sinnvolle Lösung muss im Vordergrund stehen.“

Anlass der Debatte war eine von den Ländern geforderte Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienfragen, die u.a. die Liegenschaften in den von Konversion, der Umwandlung ehemals militärischer Grundstücke, betroffenen Regionen verwaltet.

„Standortentscheidungen der Bundeswehr und der Alliierten sind immer auch Entscheidungen über die Zukunft einzelner Kommunen. Für einige Gemeinden und Gemeindeverbände wird die Ampel von ‚Grün‘ auf ‚Gelb‘, in einigen Fällen aber auch auf ‚Rot‘ gestellt. Es geht Kaufkraft verloren, die geringeren Einwohnerzahlen lassen die Zahlungen aus den kommunalen Finanzausgleichen sinken, gleichzeitig fehlen Einnahmen aus Steuern und Gebühren. Die kommunale Infrastruktur, ausgerichtet an den Bedarfen einer größeren Bevölkerungszahl einschließlich der Militärs und ihrer Familien, wird weniger intensiv ausgelastet“, sagte Kühl

Kühl, der für die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Gesetzentwurf begründete, forderte von der Bundesregierung „Standortentscheidungen, die sich nicht nur an militärischen Notwendigkeiten orientieren, sondern das wirtschaftliche Schicksal der einzelnen Region im Blick hat. Wir erwarten eine angemessene finanzielle Ausstattung der Städtebauförderung und die Übernahme finanzieller Verantwortung für den Rückbau von Immobilien, gerade dann, wenn eine Verwertung nur schwer möglich ist.“

Bei der Konversion dürften die haushaltswirtschaftlichen Ziele des Bundes nicht zwangsläufig über strukturpolitisch sinnvolle Lösungen für betroffene Regionen gestellt werden.

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